In der Dr.-Darge-Halle in Berschweiler hat das Ingenieurbüro Reihsner den Weg zu einem Hochwasserschutz- und Starkregenkonzept für die Ortsgemeinden Berschweiler, Eckersweiler, Mettweiler und Fohren-Linden vorgestellt. „Unter anderem wollen wir heute und mit dem Konzept klären, wer in Sachen Hochwasserschutz, welche Maßnahmen ergreifen darf und wo die Zuständigkeiten liegen“, sagt Berschweilers Ortsbürgermeister Rouven Hebel zu Beginn der Veranstaltung.
Es gebe auch unter den Bürgern eine Unsicherheit, was auch privat in Angriff genommen werden dürfe, aber auch welche Maßnahmen in der Verantwortung der Ortsgemeinde liegen. So soll das Konzept, dass das Ingenieurbüro Reihsner aktuell erstellt, nicht nur Maßnahmen finden, die für Hochwasser- und Starkregenschutz in den Ortsgemeinden notwendig sind, sondern diese auch auf Wirtschaftlichkeit prüfen, sowie die Zuständigkeiten ermitteln.
Starkregenereignisse werden häufiger auftreten
Die Erstellung des Hochwasserschutz- und Starkregenkonzeptes für die Ortsgemeinden Berschweiler, Eckersweiler, Mettweiler und Fohren-Linden wird von dem Land Rheinland-Pfalz mit 90 Prozent der Kosten gefördert. Für die restlichen 10 Prozent kommen die Ortsgemeinden auf. Doch ein Hochwasserschutz- und Starkregenkonzept werde in diesen Zeiten immer wichtiger, wenn man auf die Ereignisse im Ahrtal oder auch in die direkte Nachbarschaft, das Fischbachtal schaue, sagt Hebel.
Das findet auch Luisa Liesenfeld vom Ingenieurbüro Reihsner. „Der Klimawandel bedingt, dass die mittlere Temperatur immer weiter ansteigt“, sagt Liesenfeld. Je heißer es werde, desto mehr Wasser verdunste und steige auf. Das führe zu einem häufigeren Auftreten von Starkregen und verschärfe die extremen Wettereignisse. Von Starkregen werde gesprochen bei Regen ungewöhnlich hoher Intensität von Regenfällen, also bei 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden, die auf einem kleinen Gebiet auftreten. Dabei könnten solche Extremwettereignisse nur sehr unsicher vorhergesagt werden.
Für die Beurteilung des Starkregens nutzt das Ingenieurbüro Reihsner den Starkregenindex. Der kategorisiert die Wetterereignisse in Stufen von eins bis zwölf. Bei den Stufen eins bis zwei handele es sich um normalen Starkregen, ab Stufe drei bis fünf werde von intensivem Starkregen gesprochen, Stufe sechs und sieben stünden für außergewöhnlichen Starkregen, ab Stufe acht sei der Katastrophenfall erreicht. „Unser Konzept wird sich auf Maßnahmen konzentrieren, die die Auswirkungen von Starkregen der Stufe drei bis sieben abmindern, konzentrieren“, sagt Liesenfeld. Im Katastrophenfall wären diese Maßnahmen aber nur bedingt wirksam. „Wir können nicht gegen alles absichern“, so die Reihsner-Mitarbeiterin.
Bei Hochwasserschutz auf Bürger angewiesen
Eine Begehung der vier Ortsgemeinden sei bereits durchgeführt worden, teilen Liesenfeld und Hebel mit. Der nächste Schritt sei, die Bürger an der Erstellung des Konzepts zu beteiligen. Am Dienstag, 1. Oktober, findet um 18.30 Uhr ebenfalls in der Dr.-Darge-Halle in Berschweiler ein zentraler Bürger-Workshop statt, bei dem dann mit Unterstützung der Bürger der vier Gemeinden ortsspezifische Problemstellen und mögliche Gefahren erarbeitet werden sollen.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Freitag den Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz debattiert. Die CDU macht der Landesregierung von Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) schwere Vorwürfe.Aussprache über Abschlussbericht des U-Ausschusses: CDU wirft Landesregierung Unterlassen und Versagen vor
„Wir sind auf die Hinweise der Anwohner angewiesen“, sagt Liesenfeld. „Uns fehlt die Ortskenntnis, wir schauen uns Karten an und haben bei der Ortsbegehung bereits einige Problemstellen identifiziert, das ist allerdings alles Theorie. Wir sind nicht vor Ort, wenn es beispielsweise regnet, können nicht alle Stellen, an denen Maßnahmen notwendig sein könnten, identifizieren, wenn sie zum Beispiel durch Pflanzenüberwucherung versteckt sind oder auf Privatgelände liegen“, sagt Liesenfeld. Deswegen sei die Beteiligung der Bürger elementar für die Erstellung des Hochwasserschutz- und Starkregenkonzepts.
Auch für die Zeit nach der Bürgerbeteiligung steht bereits ein Ablaufplan des Ingenieurbüros. Zuerst stünden Gespräche mit Fachbehörden und weiteren Beteiligten, wie Verbandsgemeinde und Baubehörde an, dann erfolge eine Defizitanalyse und Auswertung, bevor ein erster Konzeptentwurf erstellt würde. Dieser müsse dann durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord geprüft werden, bevor er dann präsentiert wird, erklärt Liesenfeld den Ablauf. „Das Konzept soll innerhalb des nächsten Jahres fertiggestellt werden“, verspricht sie.
Doch ein Haken bei der möglichen Durchführung der aufgestellten Maßnahmen stieß den anwesenden Bürgern sauer auf. Bei Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenschutz auf privatem Gelände gibt es keine Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz, die betroffenen Bürger müssten diese selbst zahlen. „Aber Wasser macht doch nicht an der Grundstücksgrenze halt“, wirft ein Anwohner ein. Das sei richtig, aber häufig könne schon mit kleinen, kostengünstigen Maßnahmen auf Privatgelände viel erreicht werden, antwortet Liesenfeld. Außerdem gebe es die Besonderheit, dass Bachläufe und anderes fließendes Wasser auf Privatgrund nicht als Privatbesitz zähle. „Wasser ist ein öffentliches Gut“, sagt Liesenfeld.