Demnach stehen im Ergebnishaushalt für 2023 402.770 Euro (399.770 Euro für 2022) an Erträgen 424.520 Euro (428.100 Euro für 2022) an Aufwendungen gegenüber, woraus sich ein Fehlbetrag von für 2023 von 24.750 Euro und ein Minus von 28.330 Euro für das laufende Jahr ergeben. Im Finanzhaushalt stehen den ordentlichen Einzahlungen von 364.870 Euro für 2023 (361.870 Euro im Jahr 2022) ordentliche Auszahlungen im Jahr 2023 in Höhe von 366.570 Euro (370.150 Euro für 2022) gegenüber, wodurch ein Defizit von 1700 Euro für 2023 und 8280 Euro für 2022 ausgewiesen wird.
Negativsaldo von 104.500 Euro
Den Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten von 60.500 Euro stehen 2022 165.000 Euro gegenüber, was einen Negativsaldo von 104.500 Euro ergibt. Im Jahr 2023 sind lediglich 500 Euro als Investitionen eingeplant – bei zu erwartenden Auszahlungen von 34.600 Euro. Dies ergibt einen Fehlbetrag von 34.100 Euro. Demzufolge ist 2022 ein Fehlbetrag von 112.708 Euro und 2023 ein Minus von 35.100 Euro zu erwarten.
Die Investitionskredite belaufen sich 2022 auf 104.500 Euro und 2023 auf 34.100 Euro, während sich die Kassenkredite von 17.750 Euro (2022) auf 11.250 Euro (2023) ändern. Die Tilgung für bestehende Investitionskredite wird für 2022 und 2023 auf je 9500 Euro festgelegt. Der Gesamtbetrag an Krediten beläuft sich 2022 auf 104.500 Euro, 2023 auf 24.100 Euro.
Hebesätze werden angehoben
Angehoben wurde die Grundsteuer für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 300 Prozent auf 345 Prozent, die Grundsteuer B von 400 auf 465 Prozent und die Gewerbesteuer von 375 auf 400 Prozent. Die Hundesteuer blieb unverändert. Mit einer Gegenstimme wurde die Haushaltssatzung beschlossen.
Revierförster Philipp Conrad trug dem Rat den Forstwirtschaftsplan vor, der mit einem Defizit von 374 Euro abschließt und einstimmig angenommen wurde. Zusätzlich soll in der ersten Jahreshälfte ein von Käfer befallenes Tannenfeld an der L 172 in Richtung Rimsberg eingeschlagen werden. Einstimmig setzte der Rat den Brennholzpreis für Poltern für Laubhartholz auf 68 Euro und für Weichholz auf 55 Euro pro Festmeter fest.
Mehr Baumgrabstätten für Urnen
Eine Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung war nicht notwendig. Festgestellt wurde, dass die Zweitbelegung bei Urnengräber die Hälfte der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren beträgt. Das bestehende Urnenbaumgrabfeld umfasst derzeit vier Bäume, die mit jeweils fünf Ruhestätten zu belegen sind. In der Sitzung sprach sich der Rat dafür aus, das Feld um drei weitere Kugelahornbäume zu erweitern. So könnten, je nach Lage, pro Baum vier bis fünf neue Grabstätten entstehen, die auch doppelt belegt werden können.
Zum Schluss gab es noch diese Mitteilungen: Seit dem 1. November hat die Gemeinde in Sebastian Lang einen neuen Gemeindearbeiter gefunden. Der Durchlass des Römbaches in der Röhmbachstraße wird durch die VG gesäubert und der Wuchs zurückgeschnitten. Wegen einer neuen Preisanpassung wurde der Vertrag mit der Campus Company, die den Winterdienst in der Ortsgemeinde übernommen hat, auf unbefristete Zeit verlängert. Aufgrund der schlechten Erfahrungen im Glasfaserausbau beteiligt sich die Ortsgemeinde zunächst nicht an dem nächsten Gigabitausbauprogramm des Bundes. gmü