Koblenzer Justizbehörde erklärt Bebauungsplan für Projekt als unwirksam - Erfolg für Anwohner
Neuer Lidl in Birkenfeld: Gericht beendet "Lotteriespiel" und kippt Bebauungsplan für Projekt
Die Firma Lidl will ihren bisherigen Standort (hinten) verlassen und auf der anderen Seite der Wasserschieder Straße einen neuen Markt errichten. Die Arbeiten dafür haben schon begonnen (vorn), nun schiebt ein Richterspruch diesen Plänen aber bis auf Weiteres einen Riegel vor. Foto: Axel Munsteiner

Birkenfeld. Nach dem erfolgreichen Eilantrag eines Anwohners rührt sich schon seit November 2018 nichts mehr auf der Baustelle für den neuen Lidl-Markt in der Wasserschieder Straße in Birkenfeld. Das wird nun auch für längere Zeit so bleiben: Denn das Unternehmen und die Stadt haben jetzt in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz eine empfindliche Niederlage kassiert. Dessen Erster Senat hat den Bebauungsplan, der im April 2017 für die beabsichtigte Errichtung der neuen Lidl-Filiale schräg gegenüber des bisherigen Standorts per Ratsbeschluss aufgestellt worden war, für unwirksam erklärt.

Mit dem Urteil hat das OVG dem Antrag des Anwohners stattgegeben, weil der Bebauungsplan „gegen zwingendes höherrangiges Recht verstößt“, wie es in der Urteilsbegründung steht. Die Stadt habe insbesondere den Schutz des Eigentums des Anwohners vor Überschwemmungen unzutreffend bewertet, obwohl „nachteilige Auswirkungen einer baulichen Nutzung des Gebiets im Fall eines Hochwassers bereits in einem frühzeitigen Stadium der Planung offen zu Tage ...

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