Berschweiler verzichtet auf Teilnahme am Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Neuer Forstamtsleiter besucht Berschweiler: Aufforstung beschert rote Zahlen
Durch unvorhergesehenen Holzeinschlag aufgrund von Käferbefall und Trockenheit wies der Forsthaushalt in Berschweiler in den vergangenen vier Jahren deutliche Überschüsse aus. Foto: Volker Gutendorf
Volker Gutendorf

Die Beratungen über den Forstwirtschaftsplan 2023 und über ein Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ standen im Mittelpunkt der Jahresabschlusssitzung des Gemeinderats in Berschweiler. An der Sitzung nahmen auch der neue Leiter des Forstamtes Birkenfeld, Peter Prölß, und Försterin Marleen Eickhoff teil.

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Die beiden Vertreter des Forstamts erläuterten dem Rat in Vertretung des verhinderten Revierförsters Stefan Kreuz den Forstwirtschaftsplan für 2023.

Vorgesehen ist, im Revier Berschweiler 630 Festmeter Holz einzuschlagen. Davon sind 545 Festmeter für den Verkauf vorgesehen. Darüber hinaus ist Abschnitt gegenüber dem ehemaligen Zollhaus eine größere Aufforstung mit 2400 Douglasien und 1600 Buchen geplant sowie im Areal Mettholz eine Durchforstung des jungen Laubholzbestands.

Insgesamt erwartet das Forstamt für Berschweiler 2023 bei Einnahmen von 40.229 Euro und Ausgaben von 53.680 Euro einen Fehlbetrag von 13.451 Euro. Da in den vergangenen vier Jahren deutliche Überschüsse im Forsthaushalt erzielt wurden, was letztendlich aus nicht vorhersehbarem Einschlag von Käferholz und durch die Trockenheit bedrohter Baumbestände resultierte, sah der Rat die Notwendigkeit der geplanten Aufforstungs- und Pflegemaßnahmen und genehmigte den vorgelegten Plan einstimmig.

Auflagen inakzeptabel

Forstamtsleiter Prölß informierte den Rat anschließend über das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“. Die Bundesregierung habe ein digitales Antragsverfahren für diese neue Förderung kurzfristig zum Jahresende eröffnet, sagte der Forstamtsleiter. Damit werde Waldeigentümern für die kommenden Jahre eine jährliche Förderung von bis zu 100 Euro je Hektar Wald in Aussicht gestellt. Verbunden ist diese Förderung allerdings mit einer Zertifizierung und teilweise nicht ganz unerheblichen Bewirtschaftungsauflagen.

Beispielsweise müssten fünf Prozent der Waldfläche stillgelegt werden, um damit an diesen Stellen eine natürliche Entwicklung des Waldes zu gewährleisten. Außerdem müssten pro Hektar mindestens fünf sogenannte Habitatbäume (Totholzbäume) ausgewiesen werden. Peter Prölß wies den Rat darauf hin, dass im Umkreis dieser ausgewählten Habitatbäume aus Sicherheitsgründen keine Forstarbeiten stattfinden könnten. Dies würde für den Gemeindewald in Berschweiler einer weiteren Flächenstilllegung von etwa fünf Prozent entsprechen.

Bevor dann Holz geerntet werden kann, sehen die Bewirtschaftungsauflagen des Programms zuerst eine Verjüngung des Baumbestands vor, mit einem Verjüngungszeitraum von fünf bis sieben Jahren. Nach eingehender Diskussion entschloss sich der Rat, keinen Förderantrag zu stellen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung befasste sich der Rat mit den Hebesätzen für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer. Berschweiler erhebt bisher in der Grundsteuer A einen Satz von 300 Prozentpunkten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, in der Grundsteuer B für die bebauten Grundstücke sowie bei der Gewerbesteuer einen Satz in Höhe von 365 Prozentpunkten.

Da die Erträge aus der Grund- und der Gewerbesteuer auch eine Rolle bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisung A sowie bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage spielen und das Land den Nivellierungssatz im Zuge des neuen Finanzausgleichsgesetzes deutlich angehoben hat, sei man im Zugzwang. Denn bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und bei Fördermitteln werden die Nivellierungssätze als Voraussetzung angenommen.

Grund- und Gewerbesteuer steigen

Bleibe die Gemeinde unter den neuen Nivellierungssätzen, könnte dies finanzielle Verluste bedeuten. Liegen die tatsächlichen Hebesätze über den Nivellierungssätzen, verbleiben diese Mehrerträge bei der Gemeinde. „Außerdem ist davon auszugehen, dass in Zukunft keine Zweckzuweisungen beispielsweise bei Anträgen an den Investitionsstock bewilligt werden“, sagte Ortsbürgermeister Rouven Hebel.

Die Vorgabe des Landes liegt ab dem 1. Januar 2023 bei der Grundsteuer A bei 345 Prozentpunkten und bei der Grundsteuer B bei 465 Prozentpunkten. Für die Gewerbesteuer werden 380 Prozentpunkte empfohlen. Mit Blick auf die Haushalts- und Finanzlage komme die Ortsgemeinde Berschweiler daher nicht umhin, ihre Realsteuerhebesätze auf das Niveau der neuen Nivellierungssätze anzuheben, betonte der Ortschef.

Aus Reihen des Rates wurde vor allem der Zeitpunkt dieser Neufestsetzung kritisiert, da zurzeit in Bezug auf die Grundsteuer B die Neufestsetzung der neuen Einheitswerte noch nicht abgeschlossen ist. Denn auch daraus sei aller Wahrscheinlichkeit nach bereits eine Erhöhung der Grundsteuer zu erwarten. Als weiteres Ärgernis empfand der Rat die Koppelung an die Zweckzuweisungen, die die Gemeinde praktisch zwinge, ihre Mindesthebesätze anzupassen.

Zum Schluss vergab der Rat noch zwei Aufträge für die Reparatur eines Schadens an der Kamineinfassung der Dr.-Darge-Halle und an der Heizungsanlage der Nahwärmeversorgung in der ehemaligen Grundschule.

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