Kreis Birkenfeld
Naturschutz-Beirat: Windräder bedrohen Rotmilanpopulation massiv

Windräder gefährden die Rotmilane massiv, sagen Naturschützer.

Kreis Birkenfeld – Der ehrenamtliche Beirat für Naturschutz, der die Kreisverwaltung in Naturschutzangelegenheiten berät, befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Bedrohung der Rotmilanpopulation "durch den exzessiven Bau von Windrädern in der Verbandsgemeinde Birkenfeld", wie es in der Pressemitteilung heißt.

Der Weltbestand des Rotmilans wird auf etwa 25.000 Paare geschätzt. Damit zählt er, weltweit gesehen, zu den sehr seltenen Vogelarten. Die EU hat die Bundesrepublik verpflichtet, die Bestände der Art zu erfassen und ihre Erhaltung durch Schutzprogramme zu sichern. Für keine andere Vogelart haben die Länder der Bundesrepublik eine so strenge Schutzverpflichtung wie für den Rotmilan. Leider werden Rotmilane überproportional häufig von den Rotoren der Windenergieanlagen erschlagen. „Spätestens als die Landesregierung den Bau von 2650 Windrädern in Rheinland-Pfalz projektierte, hätte sie – wie in anderen Bundesländern mit weniger ehrgeizigen Windkraftplänen geschehen – die Rotmilanbestände erfassen müssen, um auf Basis dieser Erfassung die Schwerpunktvorkommen als Schutzgebiete für die Art auszuweisen“, moniert der Naturschutzbeirat. „Die Kartierung hätte außerdem gute Grundlage geliefert für eine naturschutzkonforme Standortwahl bei der Planung von Windenergieanlagen.“ Stattdessen überlasse die Landesregierung die Ausweisung von Vorrangflächen für WEA den Kommunen.

In der VG Birkenfeld hob im Herbst 2010 der Verbandsgemeinderat den sogenannten Planvorbehalt für WEA im Flächennutzungsplan auf und gab damit praktisch die gesamte Fläche der Verbandsgemeinde planungsrechtlich für den Bau von WEA frei. „In der Folge wurden unter Missachtung des Konzentrationsgebots und naturschutzfachlicher Belange so viele Anlagen beantragt, dass schließlich in der Verbandsgemeinde zwischen 90 und 100 Windräder stünden“, kritisiert der Beirat. Weiter heißt es: „Hätte die VG die ordnungsgemäße Aufstellung eines Flächennutzungsplans Windenergie in Auftrag gegeben oder auf eine Rotmilanerfassung des Landes zurückgreifen können, dann wäre schon bei einer naturschutzfachlichen Voruntersuchung sehr schnell deutlich geworden, dass das Obere Nahebergland ein Schwerpunktgebiet der Rotmilanverbreitung darstellt und daher größtenteils für den Bau von WEA nicht infrage kommt.“

Die Landschaft mit kleinräumigem Wechsel aus Grünland, Ackerland und eingestreuten Wäldern bietet dem Rotmilan offenbar ideale Lebensbedingungen. Im Rahmen der saarländischen Rotmilanerfassung hat der beauftragte Ornithologe im Raum Freisen/Gimbweiler über die Grenze hinweg kartiert und auf einer Fläche von 125 Quadratkilometern, die etwa zur Hälfte auf rheinland-pfälzischem Areal liegen, 19 Milanreviere erfasst. Das entspricht einer Dichte von 15 Revieren auf 100 Quadratkilometer. Weil das Obere Nahebergland in der VG Birkenfeld die gleiche Landschaftsstruktur aufweist, könne man etwa 25 Milanreviere für 168 Quadratkilometer Anteil der VG-Fläche am Oberen Nahebergland annehmen. Dass in dieser Fläche mehr als 90 Windräder projektiert sind, sei nicht hinnehmbar.

Eine Studie aus Brandenburg habe ergeben, dass im Schnitt auf zehn WEA pro Jahr ein erschlagener Rotmilan kommt. In der VG Birkenfeld seien schon jetzt 38 Windräder gebaut, im Bau oder genehmigt. Dies entspreche schon mehr als der doppelten für die Milanpopulation kritischen Dichte: „Würden alle 95 projektierten Räder genehmigt, dann wäre das Fünffache der kritischen Dichte überschritten.“ Der Naturschutzbeirat hat daher unter Berufung auf Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes der Kreisverwaltung empfohlen, in der VG Birkenfeld keine weiteren Windenergieanlagen mehr zu genehmigen.

Hier ein Auszug aus dem Text des Beschlusses: „Das Doppelte der in Brandenburg als kritisch ermittelten WEA-Dichte ist aus naturschutzfachlichen Gründen auf jeden Fall nicht akzeptabel und konterkariert die Bemühungen um den Schutz einer Art, für die Deutschland und auch das Land-Rheinland-Pfalz eine extrem hohe Verantwortung haben. Die Genehmigung weiterer WEA in der VG Birkenfeld würde einen eindeutigen Verstoß gegen Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetztes darstellen. Der Beirat empfiehlt der Kreisverwaltung dringend, in der VG Birkenfeld keine weiteren Windräder mehr zu genehmigen.“

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