Täter-Opfer-Ausgleich:2000 Euro erhält die junge Frau als Schmerzensgeld
Nach sexuellem Übergriff auf Feuerwehrfest: Verfahren gegen Wehrführer eingestellt
dpa

Idar-Oberstein/Birkenfeld. Mehr als 20 Zeugen waren geladen, drei Verhandlungstage hatte Richter Marcel Oberländer angesetzt: Doch dann kam alles anders. Innerhalb von nur zwei Stunden war der Prozess am Schöffengericht Idar-Oberstein vom Tisch. Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt, der Täter-Opfer-Ausgleich kommt zum Tragen. 2000 Euro Schmerzensgeld hat der Angeklagte an das Opfer zu zahlen.

Lesezeit 2 Minuten
Der Sitzungsaal war gut gefüllt, das Interesse an dem Fall augenscheinlich groß: Ein heute 38-Jähriger war angeklagt worden, eine damals 17-Jährige bei einem Fest der Birkenfelder Feuerwehr am 6. Oktober 2017 sexuell belästigt zu haben und ihr gegenüber übergriffig geworden zu sein.

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