Nahe-Zeitung
Nach Angriffen auf Pflegerin und Mitbewohner: Gericht ordnet Einweisung in Psychiatrie an

Kreis Birkenfeld/Bad Kreuznach. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat für einen Mann (52) aus dem Kreis Birkenfeld die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte dem geistig und körperlich Behinderten zwei gefährliche Körperverletzungen vorgeworfen. Ein Strafverfahren wegen dieser Taten, das Anfang Mai ebenfalls am Landgericht stattfand, war wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt worden.

Von unserem Redakteur Andreas Nitsch

Der geistig und körperlich behinderte Angeklagte soll im Januar 2013 in seiner Wohngruppe einer Behinderteneinrichtung in Rhaunen einen Mitbewohner grundlos von hinten angefallen und gewürgt haben, bis der Attackierte zu Boden sank. Erst nach massivem Eingreifen von Pflegekräften hat er von seinem Opfer, das keine Verletzungen davontrug, abgelassen.

Weiterer Vorwurf: Im November 2014 hat der Angeklagte eine Pflegerin angegriffen und fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Um sie am Schreien zu hindern, hatte er ihr eine Decke in den Mund gestopft. Erst als eine weitere Pflegerin hinzukam und einen Warnton auslöste, sei der Mann aufgeschreckt worden und habe von seinem Opfer abgelassen. Die Frau trug durch den Übergriff Prellungen und Hämatome davon.

Der 52-Jährige erkrankte 1988 an einer Psychose und erlitt 1989 durch einen Suizidversuch zudem einen schweren Hirnschaden. Zuvor hatte er seinen Hauptschulabschluss gemacht, eine Lehre zum Möbeltischler absolviert und anschließend seinen Wehrdienst abgeleistet habe. Doch schon kurz danach, 1987/88, baute er nervlich stark ab. 19 Jahre lebte der Mann bei seiner Mutter, danach in verschiedenen Pflegeeinrichtungen.

Acht Zeugen sagen aus, auch die betroffene Pflegerin, die, wie sie beteuert, Todesangst hatte. Eine Kollegin jedoch verteidigt den Beschuldigten. „Er ist doch kein Monster, sondern hat auch ganz viele liebe Seiten. Oft ist er ein richtiger Charmeur“, sagt sie.

Doch solch massive Vorfälle wie die geschilderten können immer wieder auftreten, attestiert letztlich der hinzugezogene Gutachter. So sind sich denn auch Staatsanwältin, Richter, Beisitzer, Schöffen und Verteidiger einig, dass der 52-Jährige ein trauriges Schicksal erlitten hat, dennoch aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Für die Unterbringung in einer Psychiatrie gebe es keine Alternative.

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