Idar-Oberstein
Mitarbeiterinnen des Amtsgerichts entwickeln den "Erbschein 24"

Idar-Oberstein - Todesfälle sind für die Angehörigen in vielfacher Hinsicht eine Belastung. Zur Trauer über den Verstorbenen kommen viele praktische Probleme, die schnell gelöst werden müssen. Vieles ist mit sofortigen finanziellen Ausgaben verbunden, und meistens, nämlich wenn kein Testament vorhanden ist, wird ein Erbschein benötigt. Das war bislang mit dem Ausfüllen etlicher Formulare und dem Beibringen einer ganzen Reihe von Nachweisen verbunden, sodass sich die Ausstellung des dringend benötigten Dokuments über Wochen hinzog. Mitarbeiterinnen des Amtsgerichts Idar-Oberstein haben nun ein Verfahren entwickelt, mit dem der Erbschein innerhalb von 24 Stunden ausgestellt werden kann – daher die Bezeichnung „Erbschein 24“.

Idar-Oberstein – Todesfälle sind für die Angehörigen in vielfacher Hinsicht eine Belastung. Zur Trauer über den Verstorbenen kommen viele praktische Probleme, die schnell gelöst werden müssen. Vieles ist mit sofortigen finanziellen Ausgaben verbunden, und meistens, nämlich wenn kein Testament vorhanden ist, wird ein Erbschein benötigt.

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