Eine 65-jährige Idar-Obersteinerin wurde in der zweiten Instanz vom Landgericht Bad Kreuznach des Diebstahls von Schmucksteinen für schuldig befunden. Christine Jäckel
Das Kreuznacher Landgericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein aufgehoben, mit dem eine 65-jährige Idar-Obersteinerin freigesprochen worden war. Sie hatte Achatsteine aus dem Edelsteinbetrieb gestohlen.
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Schmucksteine im Wert von etwa 10.000 Euro hatte eine 65-jährige Idar-Obersteinerin, die 2024 bei einem Edelsteine verarbeitenden Betrieb beschäftigt war, mit nach Hause genommen. Nachdem sie in der ersten Instanz vom Amtsgericht Idar-Oberstein vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen worden war, kam das Landgericht Bad Kreuznach zu einem anderen Urteil und verhängte eine Geldstrafe von 2000 Euro gegen sie.