Missbrauch an Tochter - Revision möglich
Missbrauchsprozess: Vater aus der VG Herrstein-Rhaunen erhält vierjährige Freiheitsstrafe

Bad Kreuznach/VG Herrstein-Rhaunen. Er hat seine achtjährige Tochter in drei Fällen missbraucht und muss dafür vier Jahre ins Gefängnis: Die Jugendkammer des Landgerichts Bad Kreuznach verurteilte in dieser Woche einen heute 38-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen trotz Geständnis, und obwohl er nicht vorbestraft ist, zu einer Freiheitsstrafe, die noch über der Forderung von Staatsanwältin Laura Soukop lag: Die hielt dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug für angemessen. Der Verteidiger des Angeklagten, Julian Hoebbel, verlangte nicht mehr als eineinhalb Jahre Haft für seinen Mandanten – ein Strafmaß, bei dem der Mann noch Bewährung erhalten hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung überlegt, ob sie Revision einlegen soll.

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Warum die Gesamtstrafe (die sich in drei Teile gliedert: schwerer sexueller Missbrauch in drei Fällen, sexueller Missbrauch an einer Schutzbefohlenen und Beischlaf mit seiner minderjährigen Tochter) „so hoch“ ausgefallen ist, begründete Folkmar Broszukat, der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts.

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