Missbrauch an Tochter - Revision möglich
Missbrauchsprozess: Vater aus der VG Herrstein-Rhaunen erhält vierjährige Freiheitsstrafe

Bad Kreuznach/VG Herrstein-Rhaunen. Er hat seine achtjährige Tochter in drei Fällen missbraucht und muss dafür vier Jahre ins Gefängnis: Die Jugendkammer des Landgerichts Bad Kreuznach verurteilte in dieser Woche einen heute 38-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen trotz Geständnis, und obwohl er nicht vorbestraft ist, zu einer Freiheitsstrafe, die noch über der Forderung von Staatsanwältin Laura Soukop lag: Die hielt dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug für angemessen. Der Verteidiger des Angeklagten, Julian Hoebbel, verlangte nicht mehr als eineinhalb Jahre Haft für seinen Mandanten – ein Strafmaß, bei dem der Mann noch Bewährung erhalten hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung überlegt, ob sie Revision einlegen soll.

Warum die Gesamtstrafe (die sich in drei Teile gliedert: schwerer sexueller Missbrauch in drei Fällen, sexueller Missbrauch an einer Schutzbefohlenen und Beischlaf mit seiner minderjährigen Tochter) „so hoch“ ausgefallen ist, begründete Folkmar Broszukat, der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts.

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