Schöffengericht Idar-Oberstein: 22-Jähriger wird freigesprochen - Mädchen gab an, bereits 16 zu sein
Missbrauch: Zwölfjährige lügt Polizei an, 22-jähriger Angeklagter freigesprochen
dpa

Idar-Oberstein. Das deutsche Strafrecht lässt keinen Verhandlungsspielraum: Sex mit Kindern unter 14 Jahren ist ausnahmslos verboten und strafbar. Keine Bedeutung hat, ob das Kind oder die Eltern eingewilligt haben. Genau deshalb musste sich ein heute 22-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Birkenfeld vor dem Schöffengericht verantworten: Ihm wurde schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen, weil er am 3. März 2018 mit einer damals Zwölfjährigen den Geschlechtsverkehr vollzogen hatte.

Anzeige hatte die Mutter des Mädchens erstattet. Kernfrage der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Marcel Oberländer: Wusste der Angeklagte, dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt ist? Oder ging er davon aus, dass sie mindestens 16 ist? Der Zeitsoldat schildert den Vorfall: Über Fastnacht 2018 sei man sich nähergekommen.

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