Schneider verurteilte einen 30-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Herrstein wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro. Der junge Mann, Vater eines zweijährigen Sohnes, kam mehr oder weniger zufällig mit einer 13-Jährigen in Kontakt: Nach einem Facebook-Chat folgte eine Unterhaltung via Snapchat. Für das Gericht stand fest: Der junge Mann wusste, wie alt seine Gesprächspartnerin war und schickte dennoch unter anderem ein Foto seines erigierten Penis und schrieb über seine „Mega Latte“. Der gesamte Kontakt erstreckte sich über rund 24 Stunden. Der Angeklagte zeigte sich in vollem Umfang geständig: „Was ich da gemacht habe, tut mir leid.“ Das Ganze sei ein Riesenfehler gewesen. Letztlich hatte die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet: Eines Morgens stand die Kripo vor der Tür des Mannes. Weiteres belastendes Material wurde allerdings nicht auf dem Rechner des Angeklagten gefunden. Seine Freundin hat die Beziehung mit ihm daraufhin beendet, der Kontakt zu dem kleinen Jungen ist eingeschränkt.
Staatsanwältin Nicole Frohn stellte klar: „Diese Geschichte ist nicht zu bagatellisieren. Es handelt sich definitiv um eine Variante des sexuellen Missbrauchs. Kinder müssen besonderen Schutz erfahren, sich sexuell selbstbestimmt und altersgemäß entwickeln können. Sie dürfen nicht bedrängt werden.“ Aus solchen, auf den ersten Blick harmlos wirkenden Kontakten, das zeige die Praxis, entstünden durchaus auch gefährliche reale Situationen. Frohn kommentierte: „Das Ganze ist Ihnen sichtlich unangenehm. Sie zeigen Reue.“ Die Staatsanwältin forderte auch die anwesenden Schüler zu mehr Vorsicht im Umgang mit dem Internet auf und beantragte ein Strafmaß von 120 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro. Verteidiger Dieter Brombacher sah eine niedrigere Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro für angemessen.