Wasserentnahme im Nationalpark
Mineralbrunnen: Bescheid ist nicht rechtswirksam
In sommerlichen Trockenzeiten fallen etliche Bachläufe und Quellschüttungen im und rund um den Nationalpark immer wieder trocken
In sommerlichen Trockenzeiten fallen etliche Bachläufe und Quellschüttungen im und rund um den Nationalpark immer wieder trocken. Ob dies mit der Entnahme von Wasser durch die Mineralbrunnen in Zusammenhang steht, bleibt umstritten.
Thomas Brodbeck

Schwollener Sprudel und Hochwald Sprudel wehren sich gegen die Entscheidung der SGD Nord rund um die Wasserentnahme im Nationalpark. Die Umweltaufsichtsbehörde hatte ein Entnahmestopp für die sechs Bohrungen verfügt, wie am Donnerstag bekannt wurde.

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Die Umweltaufsichtsbehörde SGD Nord hat wegen der fehlenden Mitwirkung der Sprudelbetriebe am Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) und unvollständiger Antragsunterlagen deren Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Wasserentnahme aus sechs Bohrungen im Bereich des Nationalparks Hunsrück-Hochwald abgelehnt.

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