Nur einer der vier Angeklagten muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter - Etliche Verfahren wurden eingestellt: Milde Urteile im Geldwäscheprozess um Birkenfelder Studenten: Nur ein Täter bleibt hinter Gittern
Nur einer der vier Angeklagten muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter - Etliche Verfahren wurden eingestellt
Milde Urteile im Geldwäscheprozess um Birkenfelder Studenten: Nur ein Täter bleibt hinter Gittern
Der Zeugenstuhl im Gerichtssaal blieb angesichts der umfänglichen Beweisaufnahme selten leer: die vier Angeklagten im Geldwäscheprozess mit ihren Verteidigern (von links) Sandra Jung (Koblenz), Jörg Stemmler Bad Kreuznach), Knut Kirchhoff (Idar-Oberstein) und Axel Balzer (Bad Kreuznach). Foto: Günter Schönweiler rw-system. Günter Schönweiler
Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach unter Vorsitz von Richter Folkmar Broszukat hatte seit dem 12. April eine umfangreiche Beweisaufnahme in immerhin acht Verhandlungstagen erbracht. Angeklagt waren vier nigerianische Studierende des Umwelt-Campus Birkenfeld im Alter zwischen 31 und 38 Jahren wegen gewerbs- und bandenmäßiger Geldwäsche sowie gewerbsmäßigen Betrugs in 93 Fällen.
Davon wurden im Verfahrensgang etliche Verfahren vorläufig eingestellt. Drei der männlichen Angeklagten saßen seit August 2022 in den Justizvollzugsanstalten Rohrbach, Koblenz und Trier in Untersuchungshaft. Lediglich gegen eine 38-jährige Studentin, die gerade wieder Mutter geworden war, war der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden.