Gefährliche Körperverletzung: Sehr mildes Urteil - Täter habe auf Vollendung seiner Tat verzichtet
Mann aus VG Herrstein-Rhaunen hat Ehefrau mit Messer schwer verletzt – Kein Mordversuch

Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang 

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Unter Juristen korrespondiert die Weisheit: Zwei Juristen, drei Meinungen. Diese Metapher kam zum Abschluss des vierten Prozesstages am Schwurgericht Bad Kreuznach einmal mehr zum Tragen. Wobei sich die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Dr. Claudia Büch-Schmitz, Staatsanwältin Patricia Richter und Verteidiger Jörg Hornberger (Idar-Oberstein) in seltener Übereinstimmung zusammenfanden.

Wie von der Staatsanwältin beantragt, verurteilte das Schwurgericht einen 58-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit dreijähriger Bewährungszeit. Ihm war vorgeworfen worden, seine Ehefrau in einem Ort der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen mit einem Stich mit einem zwölf Zentimeter langen Messer in den linken Oberbauch schwer verletzt zu haben (die NZ berichtete).

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