Disput um mögliche Zuwegung zu Windpark
LUB sperrt sich gegen Entwidmung der K 56 – Wie geht es weiter mit Windpark im Idarwald?
Kann der geplante Windpark im Vierherrenwald realisiert werden? Noch ist diese Frage nicht eindeutig beantwortet. Foto: picture alliance/dpa

Hellertshausen. Die LUB-Kreistagsfraktion will im Disput um die für den Vierherrenwald geplanten Windräder der Entwidmung der Kreisstraße 56 in den Gremien des Landkreises nicht zustimmen. Das kündigt LUB-Sprecher Wolfgang Augenstein in einer Presseerklärung an.

Hintergrund ist: Um die fünf geplanten Windkraftanlagen vom Typ Senvion M 140 mit einer Nennleistung von 3,6 Megawatt, einer Nabenhöhe von 160 beziehungsweise 130 Metern und einem Rotordurchmesser von 140 Metern errichten zu können, muss auch eine geeignete Zufahrt vorhanden sein. Die Kreisstraße 56, die mitten durch den Vierherrenwald führt und in der Verantwortung des Landesbetriebs Mobilität und des Kreises liegt, ist dafür nicht geeignet.

Kreisverwaltung und LBM hatten den Transport der Teile über die nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zugelassene K 56 bislang ausgeschlossen. Unterbau und Querschnitt lassen eine solch massive Belastung nicht zu, hieß es. Wohl zu Recht, denn ein solcher Windradtransporter wiegt schätzungsweise 135 Tonnen.

Wird Kreisstraße zu Feldweg?

Nun hat der Kreis vorgeschlagen, die K 56 einzuziehen beziehungsweise zu entwidmen. Die Kreis- würde zu einer Gemeindestraße oder gar zu einem Feldwirtschaftsweg. Zuständig wäre dann die Ortsgemeinde Hellertshausen. Und deren Ortsbürgermeister Norbert Alt hatte bereits erklärt, eine Nutzung zulassen zu wollen. Entschieden ist aber noch nichts.

Unabhängig davon, ob die Kreisstraße 56 tatsächlich zur Gemeindestraße abgestuft werden soll, müssten alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um den Transport von Windenergieanlagen auf dieser Verbindungsstraße zwischen Hellertshausen und Hinzerath zu unterbinden, sagt LUB-Sprecher Augenstein. „Es sei geradezu widersinnig, einen tonnenschweren Großtransport, der auf der derzeitigen Kreisstraße nicht möglich ist, auf einer später nur als Gemeindestraße eingestuften Wegeverbindung durchführen zu lassen“, betont Augenstein.

Für die Durchführung dieser Maßnahme sei zumindest in Teilbereichen ein provisorischer Ausbau der Straße erforderlich, heißt es weiter in der Presseerklärung. Hinzu komme, dass die Straße nach Durchführung des Transportes der tonnenschweren Windenergieanlagen für den normalen Straßenverkehr nicht mehr geeignet wäre. Ein dann notwendiger Ausbau, der einen Kostenaufwand von mindestens 5 Millionen Euro erfordern würde, wäre – auch mit einer möglichen finanziellen Unterstützung des Kreises – für die kleine Ortsgemeinde Hellertshausen finanziell nicht tragbar.

Widersinniges Unterfangen

„Demzufolge ist eine endgültige Einstufung dieser kürzesten Streckenverbindung zwischen Hottenbach und Hinzerath als reiner Wirtschaftsweg bereits jetzt absehbar“, prophezeit der LUB-Vertreter. In einer Zeit, in der Energieeinsparung zu den höchsten gesellschaftlichen Zielsetzungen gehört, erscheine es widersinnig, bestehende Straßenverbindungen ohne Not zu kappen und gleichzeitig Millionenbeträge für umstrittene Straßenneubauten und Anlegung zusätzlicher Fahrspuren auf Bundesstraßen auszugeben.

Nicht nachvollziehbar sei aus Sicht der LUB auch, dass lediglich die kleine Gemeinde Hellertshausen und nicht ebenfalls die Gemeinde Hottenbach in diesen Abstimmungsprozess eingeschaltet ist. „Wenn diese Straßenverbindung für den Verkehr bis 3,5 Tonnen in Zukunft nicht mehr gesichert ist, wird die LUB in den Gremien des Kreises dieser geplanten Abstufung nicht zustimmen“, stellt Augenstein unmissverständlich klar.

An diesem Beispiel werde nach Auffassung der LUB auch deutlich, wie ein großer Energiekonzern aus Baden-Württemberg, der im eigenen Bundesland die Windenergie nur in bescheidenem Maße ausbaut, mit kleinen Trippelschritten seinem großen Ziel, der Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Vierherrenwald, immer näherzukommen scheint.

Von Andreas Nitsch

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