Berufungsprozess Idar-Obersteiner Rentner (76) muss wegen beleidigender Verse über Richterin des Amtsgerichts 900 Euro Strafe zahlen
Landgericht urteilt: Schmähreime sind keine Kunst

Idar-Oberstein/Bad Kreuznach. Für seine Schmähgedichte über eine Richterin am Amtsgericht Idar-Oberstein muss ein 76 Jahre alter Mann aus Idar-Oberstein eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis der Verhandlung vor der siebten Strafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach. Die Reime hatte er der Richterin, dem Direktor des Idar-Obersteiner Amtsgerichtes und dem Präsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach geschickt (wir berichteten).

Lesezeit 2 Minuten
Die Berufung des früheren Verlagsinhabers wurde verworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Berufungsantrag an diesem zweiten Verhandlungstag zurückgenommen. Damit war klar, dass der 76-jährige Amateurpoet bei einer Verurteilung keine Verschlechterung zu gewärtigen hat, sondern höchstens mit dem Strafmaß aus der ersten Instanz rechnen musste.

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