Betrug in Idar-Oberstein
Kurier der Schockanrufer-Bande muss Strafe verbüßen
Ein 42 Jahre alter Angeklagter aus Polen muss nach der Berufungsverhandlung seine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren nun doch
Ein 42 Jahre alter Angeklagter aus Polen muss nach der Berufungsverhandlung seine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren nun doch verbüßen. Das Landgericht strich die Strafaussetzung zur Bewährung.
Christine Jäckel

Nun muss der Familienvater doch hinter Gitter. Der 42-jährige Pole war Teil einer Schockanruferbande und in Idar-Oberstein an Betrug beteiligt. Weil die Staatsanwaltschaft Bewährung als nicht angemessen empfand, war sie in Berufung gegangen. 

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Wenn ein Angeklagter in Berufung geht, kann er sich in aller Regel nicht verschlechtern. Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel einlegt. Im Fall eines 42 Jahre alten polnischen Kraftfahrers, der im Oktober 2025 vom Amtsgericht Idar-Oberstein zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde, muss der Angeklagte als Ergebnis der Berufungsverhandlung ins Gefängnis.

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