Birkenfeld
Kreisverwaltung: Es gibt keine Gefälligkeitsgutachten
K.-U. Häßler -

Birkenfeld - Angebliche Gefälligkeitsgutachten im Zuge immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen und die von der Bürgerinitiative "Energiewende mit Vernunft BIR" geforderte unabhängige Kartierung von Rotmilanvorkommen veranlassen die Kreisverwaltung Birkenfeld zu einer Klarstellung.

„Wir unterziehen die eingereichten Antragsunterlagen für die Genehmigung von Windkraftanlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einer eingehenden und umfassenden Prüfung“, versichert der zuständige Dezernent Jürgen Schlöder. „Selbstverständlich weisen wir unvollständige und fehlerhafte Fachbeiträge zurück.

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