Kreis erteilt neue Genehmigung - Zukunft der beiden anderen Anlagen im Birkenfelder Stadtwald noch offen
Kreisverwaltung erteilt Genehmigung: Ein Birkenfelder Windrad darf sich wieder drehen
Um dieses Trio gibt es seit vielen Jahren Streit: Im Birkenfelder Stadtwald wurden drei Windräder errichtet, die seit einem Gerichtsurteil im Herbst 2017 stillstehen müssen. Nun gibt es für eine Anlage − es ist die in der Bildmitte − aber eine neue Genehmigung, die die Wiederinbetriebnahme erlaubt. Foto: Drumm
Reiner Drumm

Birkenfeld. Eins der drei Windräder im Birkenfelder Stadtwald, die seit einem Gerichtsbeschluss im November 2017 stillgelegt sind, kann wieder in Betrieb genommen werden. Denn die Kreisverwaltung hat am Donnerstag den Genehmigungsbescheid für die Windenergieanlage (WEA) 3 erteilt, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

Lesezeit 3 Minuten
Damit hat die Betreiberfirma Geres aus Frankfurt zumindest eins ihrer Ziele erreicht, das sie mit einem Neuantrag auf Genehmigung dieser einen Anlage in einem Einzelverfahren verfolgt hat. Es handelt sich dabei nach Auskunft des zuständigen Kreisdezernenten Jürgen Schlöder um das der B 41 nächstgelegene Rad.

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