Idar-Oberstein. Der Kreisrechtsausschuss hat den Widerspruch der Stadt Idar-Oberstein gegen die Sperrung der Wassergall, die vom Stadtteil Regulshausen auf die Kreisstraße 40 führt und Anwohnern den direkten Weg nach Göttschied und Hintertiefenbach ermöglicht, zurückgewiesen.
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Von unserem Reporter Jörg Staiber
Der umstrittene rund 350 Meter lange Abschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Hintertiefenbach. Gleichzeitig hat der Kreisrechtsausschuss den Widerspruch von Joachim Elfner, Anlieger und Sprecher der Bürgerinitiative „Offene Wassergall“, als nicht zulässig zurückgewiesen.