Schweinehaltung muss beim Veterinäramt angemeldet werden
Das Veterinäramt weist Schweinehalter und Jäger nochmals auf die besondere Bedeutung der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen hin, um eine Einschleppung möglichst zu vermeiden. Schweinehaltungen müssen dem Veterinäramt vor dem Haltungsbeginn mitgeteilt werden. Schweinehalter, die dies bisher noch nicht veranlasst haben, werden aufgefordert, es umgehend nachzuholen. Das entsprechende Formular ist unter www.landkreis-birkenfeld.de in der Rubrik „Verwaltung“ – „Was erledige ich wo?“ – „Tierseuchenbekämpfung“ zu finden oder kann beim Veterinäramt, Tel. 06782/15800 angefordert werden. Sollten bei Kontrollen Schweinehaltungen entdeckt werden, die nicht angemeldet sind, können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Weiterhin teilt das Veterinäramt mit, dass die Freilandhaltung von Schweinen – auch Wild- und Minischweinen – nach der Schweinehaltungshygieneverordnung genehmigungspflichtig ist. Die entsprechende Erlaubnis muss ebenfalls vor Haltungsbeginn beim Veterinäramt beantragt werden. Außerdem müssen sich Schweinehalter bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach, Tel. 0671/793 12 12, anmelden (E-Mail: tsk@lwk-rlp.de)
Anfang des Jahres ist eine Sachverständigengruppe im Nationalparklandkreis aufgebaut worden. Sie hat bereits mehrmals getagt. Diesem Gremium, das sich landes- und bundesweit mit anderen solchen Gruppen austauschen soll, gehören Veterinäramt, Jägerschaft, Forstleute, Landwirte, Feuerwehr und Katastrophenschutz an. Ende August haben Vertreter dieser Gruppe gemeinsam mit Vertretern des Umweltministeriums sowie Experten der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft an einer ASP-Regionalkonferenz teilgenommen, auf der über den aktuellen Stand der Tierseuche, Präventionsmaßnahmen zur ASP sowie über jagdliche Möglichkeiten und wildbiologische Zusammenhänge informiert und diskutiert wurde.
Sachverständigengruppe wird sich in Kürze erneut treffen
„Ein nächstes Treffen der Kreissachverständigengruppe ist zeitnah geplant“, berichtet Dr. Lühnenschloß. Hierbei soll unter anderem über die zu erwartenden Maßnahmen und deren Auswirkungen in den vom Seuchenausbruch in Südbelgien unmittelbar betroffenen Ländern sowie über die aktuellen Ergebnisse und Erkenntnisse aus einer in diesen Tagen stattfindenden ASP-Tierseuchenübung der Kreisveterinärbehörden informiert werden.
Schon vor geraumer Zeit wurden die Straßenbaubehörden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Ausbreitung zu verringern. So stehen mittlerweile auf mehreren Parkplätzen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraße mit starkem osteuropäischen Schwerlastverkehr Hinweisschilder mit Informationen zu dem Thema, nicht nur in deutscher, sondern auch in englischer, tschechischer, rumänischer, russischer und polnischer Sprache.
Die Jägerschaft ist zudem aufgerufen, verstärkt auf Fallwild oder krankheitsauffällige Wildschweine zu achten und verdächtige Tiere umgehend dem Kreisveterinäramt, zu melden. Jagdtourismus in von ASP betroffene Gebiete sowohl in Belgien als auch in Osteuropa sollte vorsichtshalber unterbleiben.