Längst haben alle rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte die 50er-Marke überschritten, sodass individuelle Lösungen überflüssig sind. Vielmehr deckt die seit Montag landesweit gültige 12. Corona-Bekämpfungsverordnung den größten Teil der auf Wunsch der Landesseite eingearbeiteten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab.
Hinfällig sind hingegen Vorschriften des Landkreises wie die Maskenpflicht auf belebten öffentlichen Plätzen und in der Kirchenbank und das Verbot, zwischen 23 und 6 Uhr Alkohol zu verkaufen. Außerdem wird die Maßgabe, dass in Geschäften pro Kunde mindestens 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen, wird auf den einheitlichen Standard von 10 Quadratmeter zurückgeführt. In der Übergangszeit werden die Ordnungsbehörden keine Verstöße mehr gegen die Regelungen der auslaufenden Allgemeinverfügung des Landkreises ahnden, die nur noch kurzzeitig in Kraft bleiben.