Allgemeinverfügung läuft am Sonntag aus
Kreis legt Corona-Allgemeinverfügung nicht neu auf – Ab Montag gilt keine Maskenpflicht mehr auf Plätzen
 
dpa

Kreis Birkenfeld. Weder verlängert noch ersetzt wird die am Sonntag, 8. November,  auslaufende „Zweite Allgemeinverfügung“ der Kreisverwaltung Birkenfeld, die Corona-Schutzmaßnahmen anordnete, die über die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes hinausgingen: Da der Kreis Birkenfeld Mitte Oktober die kritische Schwelle von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten hatte, bestand Handlungsbedarf. Gemäß des „Corona-Warn- und Aktionsplans“ entwickelte eine aus Land- und Kreisvertretern bestehende Taskforce eine Allgemeinverfügung, für den der Maßnahmenkatalog der „Alarmstufe“ einen verbindlichen Rahmen lieferte.

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Längst haben alle rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte die 50er-Marke überschritten, sodass individuelle Lösungen überflüssig sind. Vielmehr deckt die seit Montag landesweit gültige 12. Corona-Bekämpfungsverordnung den größten Teil der auf Wunsch der Landesseite eingearbeiteten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab.

Hinfällig sind hingegen Vorschriften des Landkreises wie die Maskenpflicht auf belebten öffentlichen Plätzen und in der Kirchenbank und das Verbot, zwischen 23 und 6 Uhr Alkohol zu verkaufen. Außerdem wird die Maßgabe, dass in Geschäften pro Kunde mindestens 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen, wird auf den einheitlichen Standard von 10 Quadratmeter zurückgeführt. In der Übergangszeit werden die Ordnungsbehörden keine Verstöße mehr gegen die Regelungen der auslaufenden Allgemeinverfügung des Landkreises ahnden, die nur noch kurzzeitig in Kraft bleiben.

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