Die anhaltende Hitze und die damit verbundenen niedrigen Pegelstände in den Gewässern im Nationalparklandkreis Birkenfeld haben zu einer angespannten Wassersituation geführt, wie der Kreis Birkenfeld mitteilt. Deshalb weise die untere Wasserbehörde des Kreises darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und sonstigen oberirdischen Gewässern zu unterlassen sind. Insbesondere die Entnahme von Wasser mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln sei gemäß Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz genehmigungspflichtig und in der aktuellen Situation kritisch zu bewerten, heißt es seitens des Kreises weiter. Darüber hinaus stelle eine solche Entnahme von Wasser ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden könnte.
„Die untere Wasserbehörde wird die Einhaltung der vorgenannten Regelungen in den kommenden Wochen verstärkt überwachen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden“, teilt der Kreis Birkenfeld mit. Auch die Entnahme von Wasser per Hand, wie mit Eimern oder Gießkannen, müsse derzeit auf ein notwendiges Maß beschränkt werden, um die empfindlichen Gewässerökosysteme zu schützen und die laut dem Wasserhaushaltsgesetz erforderliche Mindestwasserführung zu gewährleisten. Sollte sich die Situation in den kommenden Wochen weiter zuspitzen, könne die untere Wasserbehörde den Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch zusätzlich durch eine Allgemeinverfügung einschränken oder gänzlich untersagen.
„Die untere Wasserbehörde bittet die Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und die Vorgaben zu beachten“, teilt der Kreis mit.


