Nationalparkamt will klare Trennung, auch bei den Zuständigkeiten - Suche nach Gastronomiepächter dauert an: Kooperationsvertrag von Zweckverband gekündigt: Wie geht es nun weiter am Erbeskopf?
Nationalparkamt will klare Trennung, auch bei den Zuständigkeiten - Suche nach Gastronomiepächter dauert an
Kooperationsvertrag von Zweckverband gekündigt: Wie geht es nun weiter am Erbeskopf?
Das Hunsrückhaus nimmt als Nationalparktor eine tragende Rolle in der Konzeption des einzigen Premiumschutzgebiets in Rheinland-Pfalz ein. In den vergangenen Monaten gab es hier einige Änderungen. Das NLP-Amt hat nun die Federführung übernommen. Foto: Christoph Strouvelle Christoph Strouvelle
Hilscheid/Birkenfeld. Wie wird der Erbeskopf weiterentwickelt, und wie arbeiten die Partner künftig miteinander? Das ist die Frage, nachdem der Zweckverband Erbeskopf den Kooperationsvertrag zwischen ihm und Nationalpark zum Jahresende hin gekündigt hat (wir berichteten).
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Dieser Vertrag war erst im Oktober 2019 vom Zweckverband beschlossen worden. Darin sind viele Details der Zusammenarbeit geregelt wie die Nutzungsrechte für die Räume des Hunsrückhauses, die Gestaltung des Außengeländes, die Öffnungszeiten und das gastronomische Angebot.