Klage gegen Ausgangssperre abgelehnt – Infektionsschutz ist höheres Gut

Das Gericht begründete, dass bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung das öffentliche Interesse des Landkreises an einem effektiven Infektionsschutz höher zu gewichten sei als die Interessen des Antragstellers. Selbst wenn sich im Hauptsachverfahren, das noch bevorsteht, die Rechtswidrigkeit der Verfügung ergeben sollte, entstünde beim Antragsteller keine dauerhafte Beeinträchtigung seiner Rechte, befand das Gericht.