Gemeinderat in Ruschberg bekräftigt Absicht, Bauträgerschaft für Kindergarten zu übernehmen
Kita-Debatte in Ruschberg: Wem gehört nun der Spielplatz?
Ratsmitglieder und Eltern um Sebastian Simon haben Ende April Spielgeräte auf dem Spielplatz am Kindergarten gesäubert und erneuert.
Alfred Heu

Ruschberg. In seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl hat sich der Gemeinderat in Ruschberg erneut mit dem Kindergarten der Gemeinde und der jüngsten Entscheidung im VG-Rat befasst. Eingangs berichtete der Zweite Beigeordnete Franz-Ulrich Werle über die Stellungsnahme der Ortsgemeinde, die er in Baumholder verlesen hatte, und die anschließende Diskussion.

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Der VG-Rat hatte auf Antrag von SPD-Fraktionssprecher Andreas Pees auf die Festlegung, einen Verkauf und eine Abgabe der Trägerschaft endgültig auszuschließen, verzichtet und die Abgabe der Bauträgerschaft abhängig von Gesprächen zwischen den Ortsgemeinden Reichenbach und Ruschberg gemacht.

Ortsbürgermeister Alfred Heu machte noch einmal deutlich, dass eine Übertragung des Kitagebäudes auf die Gemeinde kein ausschließliches Thema nur in Ruschberg sei. In Heimbach und in Baumholder würden neue Kindergartengebäude errichtet, und in Berschweiler habe die Gemeinde ebenfalls die Bauträgerschaft von der VG übernommen. Dieses Modell wolle man auch für Ruschberg umsetzen, erklärte Heu. So könne man Baumaßnahmen selbst gestalten und frei darüber entscheiden.

Heu erläuterte, dass eine Grundvoraussetzung für die Übertragung aber eine vertragliche Regelung mit der Zuordnungsgemeinde Reichenbach sei. „In einem solchen Vertrag wird festgeschrieben, dass es zu keinerlei Einschränkungen für Reichenbach kommt“, sagte Heu, der unterstrich, dies bereits heute zusagen zu können. „Bei Bautätigkeiten wird Reichenbach – so wie es auch heute schon mit der VG geregelt ist – miteinbezogen“, berichtete er weiter.

Gemeinde will Bauträgerschaft übernehmen

Unabhängig von der Bauträgerschaft solle die Betriebsträgerschaft aber bei der VG verbleiben, und die Gemeinde sei auch bereit, dies schriftlich auf Dauer zu vereinbaren, betonte der Ruschberger Ortschef. Heu bedauerte, dass die Erklärung Ruschbergs zwar im VG-Rat verlesen worden, aber nicht zu Protokoll genommen worden sei.

Heu erinnerte daran, dass die Gemeinde erst seit dem Ende der ursprünglichen Regelung 2021, die Kindergärten aus der allgemeinen Umlage zu finanzieren, über die Abrechnungsmodalitäten mit der VG im Streit sei. Es gebe bis heute keine nachvollziehbare Kostenberechnungen für den Gemeindeanteil, und eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht sei bis heute ebenfalls nicht ergangen, klagte Heu. Daher habe der Gemeinderat im Januar 2022 mehrheitlich entschieden, nach einer Frist von zwei Jahren zu prüfen, ob die Gemeinde die komplette Betriebsträgerschaft als gemeindliche Aufgabe zurückfordern oder die Bauträgerschaft übernehmen wolle. Doch dieser Beschluss sei in der Verwaltung auf taube Ohren gestoßen.

Nun habe man sich im Rat dafür entschieden, die Bauträgerschaft zu übernehmen, und werde dies in Absprache mit der Ortsgemeinde Reichenbach angehen. Schließlich wolle man mit Blick auf die Ganztagsbetreuung ab 2028 über gesetzlich vorgeschriebene und notwendige Erweiterungen selbst entscheiden. Ein möglicher Ansatz für eine Erweiterung könne eine Waldkindergartengruppe sein, die ähnlich wie in der evangelischen Kindertagesstätte in Baumholder angedacht auch für Ruschberg eine finanzierbare Alternative sei, sagte Heu. Der Vorschlag sei von Eltern an ihn herangetragen worden, erklärte er weiter.

Heu: Das kann so nicht hingenommen werden

Ungeklärt sind allerdings weiterhin die Grundbesitzverhältnisse des am Kindergarten angrenzenden Spielplatzes. Eine Anfrage nach der Ratssitzung im März an die VG blieb unbeantwortet. Alfred Heu informierte, dass er Notarverträge in Birkenfeld angefordert habe. Nach Einsicht könne er berichten, dass der Spielplatz gemeinsam mit der alten Schule 1970 an die VG übertragen worden sei. 1991 sei das Nachbargrundstück zum Bau des Kindergartens der VG kostenlos überlassen worden.

Nach Schließung der Grundschule im Jahr 2014 seien allerdings nicht die gesamten 4000 Quadratmeter an die Gemeinde zurückgefallen. Hier sei im Rückübertagungsvertrag im Jahr 2019 der Spielplatz ausgeklammert worden. Dies habe man zufällig erfahren. „Ich hatte keinen Auftrag, den Spielplatz an die VG abzugeben und habe dies auch nie getan“, betonte Heu. Vielmehr werde die Fläche, die die Gemeinde pflege und mit eigenen Spielgeräten bestücke, nun in das Wertgutachten zur Rückübertragung eingerechnet. „Dies kann nicht so hingenommen werden, und der Vertrag zur Rückübertragung muss abgeändert werden“, betonte Heu.

Von Sascha Saueressig

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