Trotz des fehlenden Überschusses aus dem Holzverkauf hat der Rat beschlossen, in Neuanpflanzungen zu investieren. Zwischenzeitlich wurden bereits auf einer Fläche von circa einem Hektar zwischen Wehlberg und Horstheck rund 1000 Setzlinge in den Holzarten Bergahorn, Roteiche und Vogelkirsche von Mitarbeitern des Forstamtes Birkenfeld angepflanzt. Weitere Maßnahmen sind für den Herbst geplant.
Die Bundeswaldprämie und weitere Fördermittel haben letztlich dafür gesorgt, dass die Betriebskostenunterdeckung einigermaßen erträglich ausgefallen ist. Die Entscheidung für die kostenintensive Waldbegründung wurde auch durch die positiven Ergebnisse erleichtert, die der Forstbetrieb in den vergangenen Jahren erwirtschaftet hatte.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde der von der VG- und der Gemeindeverwaltung erstellte Entwurf des Haushaltsplans 2021 vorgestellt. Sinkenden Ansätzen bei den Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, stehen Umlagen an Kreis und Verbandsgemeinde in Rekordhöhe gegenüber. Trotz der dadurch fehlenden finanziellen Spielräume, zumindest im laufenden Jahr, hat der Ortsgemeinderat in dem folgenden Tagesordnungspunkt einstimmig beschlossen, die steuerlichen Hebesätze nicht zu erhöhen. Die Ortsgemeinde liegt damit weiterhin auf dem Niveau der sogenannten Nivellierungssätze und wird auch trotz eines zu erwartenden schwierigen Jahres 2021 nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf am Jahresende weiterhin schuldenfrei sein.
Im vorletzten Punkt der Tagesordnung wurde der Standort für die Erweiterung der Urnenfelder auf dem Friedhof beraten. Anstelle einer kostenintensiven Neuanlage unterhalb des jetzigen Feldes wurde der Bereich oberhalb der Friedhofshalle, direkt am Fahrweg und somit gut erreichbar, ausgewählt. Die erforderlichen baulichen Vorbereitungen können bei Bedarf kurzfristig eingeplant und umgesetzt werden.
Unter Informationen und Anfragen informierte Ortsbürgermeister Karl-Otto Dreher, dass die Kosten der Renovierungsarbeiten im Mehrfamilienhaus nur geringfügig höher als geplant ausgefallen sind und die betreffende Wohnung auch wieder vermietet wurde. Nach Änderung der Friedhofssatzung werden die Kosten für das Abräumen von Gräbern nach tatsächlichem Aufwand und nicht mehr pauschal berechnet. Für die im Herbst vergangenen Jahres abgeräumten Urnengrabreihen können dadurch den Angehörigen sehr moderate Beträge, die noch unter den vorkalkulierten Werten liegen, in Rechnung gestellt werden.