Ein 64-Jähriger aus dem Kreis Birkenfeld wurde zu 120 Tagessätze zu 20 Euro verurteilt. Volker Hartmann. picture alliance/dpa
Der Angeklagte hatte die ihm zur Last gelegten Tat bestritten. Das Schöffengericht konnte dem Angeklagten hinsichtlich des Besitzes dieser beiden Bilder jedoch keinen Vorsatz nachweisen. Anders war das nun am Landgericht.
Lesezeit 4 Minuten
Es gibt Straftaten, deren Handlungsinhalte schwer zu verarbeiten – geschweige denn zu verstehen sind. Kinderpornografie ist so ein Thema. Mit einem solchen Vorwurf gegen einen 64 Jahre alten Angeklagten aus dem Kreis Birkenfeld hatte sich das Schöffengericht Idar-Oberstein am 25.