Kinderpornografie: Gibt es erneut eine Revision?
Kinderporno-Prozess: Ex-Lehrer aus Idar-Oberstein legt Geständnis ab

Bad Kreuznach/Idar-Oberstein. Der Fall schlug im Sommer 2017 Wellen: Im Schlafzimmer eines Lehrers, der in einer Idar-Obersteiner Schule unterrichtete, wurden 89 kinderpornografische Fotodrucke gefunden – alle von Mädchen, die weitaus meisten von ihnen waren unter 14 Jahre alt. Nach zwei Verhandlungen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein (nach der ersten hatte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Strafrichter Schneider gestellt) mit Geldstrafen für den Angeklagten wurde der Fall am Donnerstag vor dem Landgericht Bad Kreuznach ein weiteres Mal aufgerollt: Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das zweite Urteil des Amtsgericht Idar-Oberstein Berufung eingelegt. Auch die Verteidigung wollte zunächst eine Revision, schloss sich dann aber der Staatsanwaltschaft an und ging ebenfalls – natürlich aus einer anderen Perspektive – in Berufung.

Das Schöffengericht verurteilte den heute 64-Jährigen nun zu 140 Tagessätzen zu je 50 Euro, zusammen also 7000 Euro, und blieb damit um zehn Tagessätze unter dem zweiten Urteil des Idar-Obersteiner Amtsgerichts. Im Vorfeld dieser dritten Verhandlung am Donnerstag hatte der Angeklagte den Besitz der kinderpornografischen Papierbilder eingeräumt. „Ein spätes, aber umfangreiches Geständnis“ sei das, wertete der Vorsitzende Richter Carsten Poetsch die Aussage des Angeklagten, der nicht zum Berufungsprozess erschien und seinen Verteidiger Michael Bernard seine Interessen vertreten ließ. Bernard wird wohl auch bei der vierten Auflage des Prozesses, wenn sie kommen sollte, den Ex-Lehrer vertreten: Er legte für seinen Mandanten Revision ein.

Denn dem 64-Jährigen droht ein weiteres Übel: Dem Lehrer könnte wegen seiner Taten sein Ruhestandsgehalt gekürzt werden. 2017, als die pornografischen Bilder gefunden wurden, teilte die ADD als Schulaufsichtsbehörde ihm mit, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde. Dieses Verfahren ist bis zum Abschluss der Strafprozesse – und jetzt wohl auch noch der Revision – ausgesetzt.

Das Geständnis des 64-Jährigen bezog sich auf die 2017 zufällig gefundenen 89 Papierdrucke: Als er eine Reise nach Ägypten unternahm, hatte er eine Nachbarin gebeten, während seiner Abwesenheit die Blumen zu gießen. Als die heute 26-Jährige mit einer Freundin in die Wohnung des Lehrers kam, fanden die beiden im Schlafzimmer die pornografischen Bilder.

Zwei weitere Fotos, die die Polizei später auf einer Datei fand, kenne er nicht, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger ausrichten. War vielleicht die jpg-Datei, auf der die beiden Bilder zu sehen waren, über einen Ordner – von ihm nicht bewusst – auf sein Speichermedium gekommen? Die Frage war auch von einem IT-Sachverständigen am Verhandlungstag nicht zu beantworten, die beiden Aufnahmen wurden daraufhin aus dem Gesamtpaket von ursprünglich 91 Fotos herausgenommen.

Im ersten Urteil im Juli 2018 hatte das Amtsgericht Idar-Oberstein noch 180 Tagessätze zu je 100 Euro verhängt, im zweiten Urteil elf Monate später blieb es bei 150 Tagessätzen zu je 50 Euro. Und am Donnerstag ging das Berufungsgericht in Bad Kreuznach nochmals um zehn Tagessätze runter.

Für Staatsanwältin Nicole Frohn war das eindeutig zu wenig. Schon das Amtsgericht in Idar-Oberstein hätte mehr als 200 Tagessätze verhängen müssen, fand sie. Jetzt, drei Jahre nach den Funden im Schlafzimmer, war sie bereit, auf 180 Tagessätze à 50 Euro herunterzugehen. Verteidiger Michael Bernhard hielt 120 Tagessätze für angemessen: Unmoralisches Verhalten sei nicht strafbar, argumentierte der Jurist. Es gelte grundsätzlich, das Rechtsgut auf sexuelle Selbstbestimmung und Entwicklung von Kindern zu schützen – aber im vorliegenden Fall gehe es, so Verteidiger Michael Bernhard, um eine „rein abstrakte Gefährdung dieses Rechtsguts“.

Von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Dahmer

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