Oberverwaltungsgericht Koblenz lehnt Klage auch im Berufungsverfahren ab - Geht es jetzt vors Bundesverwaltungsgericht?: Keine Abkürzung – Die Wassergall bleibt für den Fahrzeugverkehr gesperrt
Oberverwaltungsgericht Koblenz lehnt Klage auch im Berufungsverfahren ab - Geht es jetzt vors Bundesverwaltungsgericht?
Keine Abkürzung – Die Wassergall bleibt für den Fahrzeugverkehr gesperrt
Gemischte Gefühle herrschten nach der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz bei Vertretern der Gemeinde Hintertiefenbach und der VG Herrstein (links) und Anwohnern der Wassergall (rechts). Foto: Jörg Staiber Jörg Staiber
Idar-Oberstein. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufungsklage eines Regulshauseners, der diese stellvertretend für die Bürgerinitiative „Offene Wassergall“ eingereicht hatte, zurückgewiesen. Gegenstand des Berufungsverfahrens war das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz aus dem Februar 2018, in dem das Gericht die Klage gegen die Schließung der Wassergall durch die Ortsgemeinde Hintertiefenbach zurückgewiesen hatte.
Durch die im Dezember 2015 erfolgte Schließung des von der Kreisstraße 34 abzweigenden rund 350 langen Verbindungsstücks in Richtung des Idar-Obersteiner Ortsteils Regulshausen ist insbesondere die direkte Verbindung zum Stadtteil Göttschied nicht mehr gegeben.