Keimbelastetes Trinkwasser könne unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lasse man das Wasser jedoch mindestens fünf Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort auf Weiteres ein Abkochgebot:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann. „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die VG-Werke: „Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.“ Zur Sicherheit wird das Trinkwasser stärker gechlort. Dies könne zu Geschmacksveränderungen führen. red