Acht Gemeinden betroffen - Entwarnung am Freitag?
Keimbelastung: In drei Gemeinden der VG Herrstein-Rhaunen muss Trinkwasser weiter abgekocht werden
Wasser aus dem Hahn muss in den Ortsgemeinden Bruchweiler, Hellertshausen und Sensweiler weiter abgekocht werden. Weitere Informationen geben die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen am Mittwoch bekannt.
dpa/Roland Weihrauch

Drei Gemeinden sind auch am Montag weiterhin von einer Keimbelastung im Trinkwasser betroffen. Das Wasser in fünf Orten muss nicht mehr abgekocht werden. Bereits am 8. Dezember stellten die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen eine mögliche Keimbelastung im Trinkwasser der acht Gemeinden fest. Alle wichtigen Infos gibt es hier.

Aktualisiert am 19. Dezember 2023 10:06 Uhr

Wasser aus dem Hahn muss in den Ortsgemeinden Bruchweiler, Hellertshausen und Sensweiler weiter abgekocht werden. Weitere Informationen geben die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen am Mittwoch bekannt.
dpa/Roland Weihrauch

Für die Ortsgemeinden Bruchweiler, Hellertshausen und Sensweiler in der Verbandsgemeinde (VG) Herrstein-Rhaunen gibt es auch am Montag keine Entwarnung. Dort muss das Trinkwasser weiterhin abgekocht werden, teilt die Verbandsgemeindeverwaltung mit. Grund dafür ist eine Belastung mit Kolibakterien.

Am Montag würden weitere Nachproben gezogen, heißt es aus der VG-Verwaltung. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich bis Mittwoch, den 20.12. ausgewertet werden. Erst dann können Anwohner mit neuen Informationen rechnen.

Fünf Gemeinden wieder keimfrei

Das Trinkwasser in den Ortsgemeinden Asbach, Kempfeld, Langweiler, Schauren und Wirschweiler kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Das teilten die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen am Freitag mit.

Nach mehreren Analysen und Kontrollen seien in diesen Gemeinden keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Wassers mehr festgestellt worden. Das Gesundheitsamt für den Landkreis Birkenfeld hat dort daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.

In Quelle gespülter Tierkot löste vermutlich die Keimbelastung aus

Das Gebot, Trinkwasser abzukochen, besteht in den acht Gemeinden Asbach, Kempfeld, Langweiler, Schauren, Wirschweiler, Bruchweiler, Hellertshausen und Sensweiler bereits seit dem 8. Dezember. Bei einer der regelmäßig stattfindenden Trinkwasserüberprüfungen an diesem Tag kam der Verdacht einer Keimbelastung auf. Es handele sich um sogenannte Kolibakterien, wie die Werke auf NZ-Anfrage mitteilen.

Ursache der Belastung ist nicht, wie zuvor in diesem Artikel zu lesen war, der Hochbehälter Wirschweiler/Langweiler. Aufgrund von starken Regenfällen und Schnee seien die Trinkwasserquellen im Idarer Wald verunreinigt worden, erklärt der Wassermeister der Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen, Simon Schuhmacher. Regen und Tauwasser hätten wahrscheinlich Tierkot des im Wald reichlich vorhandenen Wilds in die Quellen gespült. „Bei derart starkem Niederschlag lässt sich das leider nicht immer vermeiden“, sagt Schuhmacher.

Das Abkochgebot von Trinkwasser besteht, bis für die betroffenen Ortsgemeinden zwei keimfreie Nachproben vorliegen. Erst dann kann das Gesundheitsamt des Kreises Birkenfeld das Abkochgebot aufheben. In den Gemeinden Asbach, Kempfeld, Langweiler, Schauren und Wirschweiler war das am Freitag der Fall. Die Anwohner in Bruchweiler, Hellertshausen und Sensweiler müssen sich weiter gedulden.

Für diese Zwecke muss Wasser abgekocht werden

Das keimbelastete Trinkwasser kann unter anderem zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Deswegen soll das Wasser vor der Nutzung mindestens fünf Minuten sprudelnd kochen.

Abgekocht werden muss das Wasser:

  • zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken wie Saftschorlen, Kaffee, Tee und ähnlichem
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
  • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, wie Töpfen und Tellern, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke wie die Reinigung von Wunden oder dem Nasenspülen.
  • Grundsätzlich darf das Wasser nicht mit offenen Wunden in Berührung kommen.

Putzwasser, Trinkwasser für Tiere sowie das Wasser für die Toilettenspülung muss nicht abgekocht werden. Auch für die Körperpflege, wie zum Beispiel beim Duschen oder Baden, muss das Wasser nicht abgekocht werden, solange es nicht getrunken wird oder mit offenen Wunden in Berührung kommt.

Aus Sicherheitsgründen werde das Trinkwasser derzeit stärker gechlort. Das könne zu Geschmacksveränderungen führen, erklären die VG-Werke.

Von Niels Heudtlaß