Eine Erlaubnis werde nur erteilt, wenn alle Kriterien erfüllt sind, so die SGD. Das bedeutet, dass die Wasserversorgung der Region durch die Grundwasserentnahme nicht gefährdet werden darf und keine schädlichen Auswirkungen auf Flora und Fauna zu befürchten sind.
Hintergrund ist, dass die Hochwald Sprudel Schupp GmbH eine „gehobene wasserrechtliche Erlaubnis“ beantragt hat, damit sie ihre im Nationalpark Hunsrück-Hochwald gelegenen Brunnen mit den Bezeichnungen NP 11, NP 12 und NP 13 weiterbetreiben kann. Wie die SGD Nord erläutert, ist die gehobene wasserrechtliche Genehmigung im Gegensatz zur einfachen mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden.
In einer Pressemitteilung der SGD heißt es: „Wer die Unterlagen einsehen möchte, kann in der Zeit von Montag, 13. Mai, bis zum Freitag, 14. Juni, entweder von daheim oder unterwegs auf die online bereitgestellten Unterlagen mittels dem Link www.s.rlp.de/pESxa zugreifen oder vor Ort die klassische Auslage in Papierform in Anspruch nehmen.“ Die Erlaubnis wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren und einen kontrollierten Betrieb beantragt. In dieser Zeit soll durch vertiefte Untersuchungen und Kontrollen ermittelt werden, ob die beantragten Entnahmemengen sich negativ auswirken. red