Mit hoher krimineller Energie habe ein Ehepaar gewerbsmäßig 200 Paar Socken und 100 Packungen Getränkezusatz in zwei Märkten in Birkenfeld und Hoppstädten-Weiersbach gestohlen – so der Vorwurf von Oberamtsanwalt Udo Wohlleben am Amtsgericht Idar-Oberstein in seiner Anklageschrift. Strafrichter Marcel Oberländer stellte dafür die Quittung aus: Neun Monate Freiheitsstrafe mit vierjähriger Bewährungszeit für den unter Führungsaufsicht stehenden 52-Jährigen.
Das Verfahren gegen die 24-jährige Ehefrau und inzwischen wieder schwangere Mutter von drei kleinen Kindern wurde nach Paragraf 153 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) nach einem sogenannten Rechtsgespräch eingestellt. Der Nachweis der Mittäterschaft sei mit der notwendigen Sicherheit nicht zu führen, lautete die Begründung.