Maßnahmen zur Energieversorgung - Die NZ fragte nach: Aspekte der Sicherheit müssen mitbedacht werden
Im Kreis Birkenfeld wird es ein wenig dunkler – Wie die Kommunen Energie sparen wollen
Der Brunnen vor der Kreisverwaltung bei Nacht: Zum Teil bleibt das Licht aus. Insgesamt müssen Aspekte der Verkehrssicherungspflicht und Vandalismusprävention einbezogen werden. Foto: Reiner Drumm
Reiner Drumm

Kreis Birkenfeld. Seit Donnerstag ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (Ensikumav) in Kraft. Darin wird die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. So wird die Maßnahme in den Kommunen im Kreis Birkenfeld umgesetzt.

Lesezeit 4 Minuten
Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

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