Gegen die Fahrzeughalter werden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unzulässigen technischen Veränderungen eingeleitet. In einem Fall wird auch ein TÜV-Prüfer ein Strafverfahren wegen Falschbeurkundung im Amt eröffnet, da ein Fahrzeugführer angab, dass er sein Auto mit den Veränderungen einer technischen Prüfstelle vorgeführt hatte und das Prüfsiegel ohne Beanstandungen erhielt.
In zwei Fällen waren lichttechnische Einrichtungen verbaut, die nicht dem genehmigten Typ entsprachen. Dies hat Strafverfahren wegen Urkundenfälschung zur Folge. Für einen kontrollierten Pkw wurde keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet. Dies führt zu Strafanzeigen gegen Fahrer und Halter. red