Sauberkeit in der Stadt
Idar-Oberstein gibt für Toiletten viel Geld aus 
Das WC im Bahnhof ist eine von drei öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtteil Oberstein, für die die Stadt Jahr für Jahr viel Geld in die Hand nimmt.
Fotostudio Hosser. Hosser

Sauberkeit in der Stadt nimmt einen hohen Stellenwert ein. Und ist teuer. Das zeigt auch die Neuausschreibung der öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtteil Oberstein.

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220.000 Euro lässt sich die Stadt Idar-Oberstein den Betrieb der drei öffentlichen Toiletten im Stadtteil Oberstein am Deutschen Mineralienmuseum, in der Nahe-Passage und im Bahnhof kosten – mit Reinigung und Rund-um-die-Uhr-Betrieb. Im Bahnhof ist zudem die tägliche Reinigung der Bahnhofshalle und der Zugänge zu den Gleisen im Auftrag inkludiert, ebenso das Verbrauchsmaterial, Reinigungsmittel und -geräte.

Auch die tägliche Reinigung der Behindertentoilette, des Fahrstuhls und der Böden in der Nahepassage sind Bestandteil der Ausschreibung und der Leistungen, die jetzt vom Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss (BIU) erneuert wurde. In der Diskussion forderte SPD-Sprecher Moritz Forster die Verwaltung auf, darauf zu achten, dass auch bei diesem Auftrag der Mindestlohn sichergestellt wird.

In derselben Sitzung hat der BIU grünes Licht für die vierte Änderung des Bebauungsplans Na-15 „Gewerbepark Nahetal“ gegeben. Hintergrund ist die Mehrung von Leerständen im Gewerbegebiet vor den Toren der Stadt. Mit der Teiländerung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Läden- und Einzelhandelsbetriebe sowie sonstigen Gewerbebetrieben mit Verkaufsflächen für den Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten im Planbereich geschaffen werden. „Ziel ist, die anhaltende Nachfrage nach geeigneten Flächen außerhalb der Innenstadtlagen und innerhalb des Gewerbeparks zu bedienen“, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Zudem soll ein konkurrenzfähiger Einzelhandelsstandort gegenüber dem Online-Handel sowie den großen Einkaufszentren in Trier, Bad Kreuznach und Kaiserslautern erhalten werden, „um insbesondere dem Einkaufsverhalten und den Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden“.

Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Paragraf 3 Absatz 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Paragraf 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BGB) durchzuführen. Im Rahmen der Abstimmungspflicht sind dabei auch die benachbarten Gemeinden zu beteiligen.

Des Weiteren hat der Ausschuss den Endausbau der Heinrich-Hertz-Straße sowie die Resterschließung der Albert-Einstein-Straße im Baugebiet „Finkenberg Nord“ beschlossen. Die Albert-Einstein-Straße soll dabei um etwa 20 Meter bis zur Bebauungsplangrenze verlängert werden. Damit wären alle bebaubaren Flächen erschlossen. Im Haushalt stehen für diese Maßnahme 188.500 Euro bereit. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

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