Staatsanwaltschaft scheitert mit Antrag, stattdessen einen voll in das tragische Geschehen verwickelten Autofahrer zu belangen
Horrorunfall: Verursacher bleibt unbekannt
So sah der Opel des von der Staatsanwaltschaft beschuldigten Autofahrers aus der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen nach dem Horrorunfall auf der A 63 aus. Foto: Polizeipräsidium Westpfalz
Polizeipräsidium Westpfalz

Kreis Birkenfeld. Es war ein Horrorunfall, der an Tragik kaum zu überbieten ist. Kann ein darin voll verwickelter Autofahrer dafür strafrechtlich allein deswegen belangt werden, weil er mehr als 180 km/h schnell war? Das war die Kernfrage in einem Verfahren, mit dem die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dessen Bestrafung erreichen wollte. Sie warf dem Mann aus der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen unter anderem vor, durch fahrlässiges Verhalten den Tod eines Menschen verursacht zu haben – und zwar, weil er sich nicht an die Richtgeschwindigkeit gehalten hatte.

Was war geschehen? Der Ablauf lässt sich aufgrund der Aussagen des Beschuldigten, eines Zeugen, der Ermittlungen der Polizei und eines 61-seitigen Sachverständigengutachtens folgendermaßen rekonstruieren: Der 54-Jährige ist am 7. Januar 2020 um die Mittagszeit mit seinem Auto auf der A 63 von Kaiserslautern in Richtung Mainz unterwegs.

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