Der Bebauungsplan für das Gelände am Flugplatz bereitet den Ratsmitgliedern in Hoppstädten-Weiersbach Kopfzerbrechen. Franz Cronenbroc
Hoppstädten-Weiersbach. Weiterhin schwierig gestaltet sich das Vorhaben, am Flugplatz den Bebauungsplan aufzustellen. Die angedachte sogenannte große Lösung mit einer Fläche von zehn Hektar musste aufgegeben werden. Die Zufahrt über die Saarstraße und die Flugplatzstraße mit dem dort befindlichen beschrankten Bahnübergang lässt aufgrund des Verkehrsaufkommens nur eine Gewerbefläche von circa vier Hektar zu, da sich ansonsten der anfallende Fahrzeugverkehr bei geschlossener Schranke bis auf die Saarstraße stauen würde. Also stimmt der Landesbetrieb Mobilität dieser Variante nicht zu.
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Keine Laster im Wohngebiet
Eine Zufahrt über die Straße „Am Flugplatz“ scheidet aus, da der Schwerlastverkehr – die Firmen Luther und Meton transportieren unter anderem Betontrennwände für Straßenbaustellen – durch eine gemeindeeigene Wohnstraße fahren müsste.