„Ich habe auch die Ortsbürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und Jagdvorsteher gezielt eingeladen, um ihnen einen Ausblick auf die Änderungen des Gesetzesentwurfs für ihre Jagdgenossenschaften zu geben“, sagte Hegeringleiter Uwe Nees. Ziel sei es, auch die Grundstücksbesitzer über die Tragweite der Veränderungen zu informieren. Daher war er zufrieden, dass sich doch deutlich mehr als die gut 60 Mitglieder seines Hegerings im Saal des Gemeindehauses eingefunden hatten.
Aus dem Wald heraustreten und Position beziehen
„Ich bin seit mehr als 20 Jahren Jäger, bin Jagdpächter in Reichenbach und arbeite als Landwirt – und in all diesen Eigenschaften werde ich vom neuen Landesjagdgesetz betroffen sein“, erklärte Nees eingangs. Daher forderte er alle anwesenden Jäger auf, aus dem Wald herauszutreten und Position zu beziehen. Als Referent begrüßte er den Leiter des benachbarten Hegerings Birkenfeld und stellvertretenden Schatzmeister im Landesjagdverband, Tobias Hahn. Hahn hat sich als Rechtsanwalt intensiv mit den rechtlichen Auswirkungen und Änderungen des Gesetzesentwurfs befasst und stellte diese den Anwesenden in einem Abriss vor.
Da sich die Diskussion seit 2019 hinziehe und eigentlich kein anderer Verband, ob Naturschützer oder Landwirte, eine grundsätzliche Überarbeitung eingefordert hätte, sei man umso überraschter beim Landesjagdverband im April gewesen, als erste Nachrichten über ein neues Jagdgesetz aufgekommen seien. Neben den kritisierten Punkten der Abschaffung der Kreisjagdmeister und der Hegegemeinschaften in ihrer bisherigen Form sei es vor allem die grundsätzliche Erlaubnis an die Grundstücksbesitzer – mit einem Jagdschein –, künftig auf ihrem Boden selbst die Jagd ausüben zu können, ohne dass ein Jagdpächter hier Widerspruch erheben könne. Dies sei ein Angriff auf das bislang bewährte Reviersystem, erklärte Tobias Hahn.
Jagdgenossenschaften bekommen Probleme
Besonders schwer wiege, dass ein Grundstücksbesitzer oder ein von ihm beauftragter Dritter sich Parzellen zur Bejagung und auch Wildarten heraussuchen könnten. Damit sei doch jedem Tür und Tor geöffnet, beispielsweise auf Wiesen nur Hasen zu jagen und im Wald nur Wildschweine. So könne man alle Regelungen zur Wildschadensregulierung umgehen, kritisierte der Rechtsanwalt. Und die Jagdpächter blieben auf wenig ergiebigen Flächen sitzen und sollten die Zeche zahlen.
Wobei es auch die Jagdgenossenschaften treffen werde, da diese ihre Flächen unter solchen Bedingungen wohl kaum noch verpachten könnten, wenn sich jeder Grundstücksbesitzer die Filetstücke heraussuche. Dann blieben die Grundstücksbesitzer und Jagdgenossenschaften auf ihren Pachten sitzen und müssten die Wildschäden selbst übernehmen.
Auch das Geld für den Unterhalt der Wirtschaftswege werde man wohl kaum noch zusammenbekommen, bemerkte VG-Bürgermeister Bernd Alsfasser. Dies könne nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, befand er und erklärte, er werde beim Städte- und Gemeindebund nachfragen, wie man den Entwurf dort bewerte. Der VG-Chef sah es problematisch, wenn die Gemeinden mit diesem Gesetz künftig keine Jagdpächter mehr fänden und stattdessen selbst Berufsjäger für die Bejagung bezahlen müssten.
Baumholderer Jagdvorsteher fordert mehr Abschüsse
Während Hahn auch die weitgehende Aufhebung der Abschussgrenzen und -vereinbarungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften ablehnte, kritisierte Karl-Heinz Gisch, Jagdvorsteher der Stadt Baumholder, dass bei der aktuellen Regelung sichtbar viel zu wenig geschossen werde. Beispielhaft führte er die Damwildherde von mehr als 70 Tieren bei Mackenrodt an, die sich in den vergangenen Jahren mangels Bejagung gebildet habe.
Wir sind keine Schädlingsbekämpfer.
Tobias Hahn, stellvertretender Schatzmeister im Landesjagdverband und Hegeringleiter in Birkenfeld
Hahn stimmte zu, dass dies ein negativer Einzelfall sei, aber sich die Jäger dagegen verwehrten, künftig zwangsweise Abschüsse durch die Jagdbehörden vorgegeben zu bekommen. „Wir sind keine Schädlingsbekämpfer. Und in diesem Gesetzesentwurf wird Wild als Schädling bewertet“, sagte er. Die Aufhebung der Schonzeiten für alle Wildarten außer Rot- und Rehwild sei kontraproduktiv und werde nur zu mehr Wildschäden und Verbiss führen, statt die Aufforstung zu stärken. Die Jäger haben zahlreiche weitere inhaltliche und fachliche Einwände gegen das neue Gesetz, weshalb sie eine Aufhebung des Entwurfs fordern. Und dafür wolle man zur Not auch bis zur Kommunalwahl im kommenden Jahr kämpfen.
Rouven Hebel, Ortsbürgermeister und selbst auch Jagdvorsteher in Berschweiler, befand den Gesetzesentwurf, der nach Einschätzung Hahns bis Sommer 2024 durch den Landtag soll, als schwierig. „Es ist immer besser, so etwas miteinander abzustimmen, als andere vorzuschreiben, was sie zu machen haben und dies zu reglementieren.“ Landwirt Karl-Heinz Gisch hingegen befand, dass eine Neuregelung der Wildschadenverfahren dringend notwendig seien und das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung mache. „Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass ein Gesetzesvorschlag, der solche handwerkliche und inhaltliche Fehler hat, ohne Beteiligung der betroffenen Verbände einfach eingebracht wird.“