Schöffengericht glaubt Angeklagten nicht, dass Cannabispflanzen nur zum Eigenbedarf angepflanzt wurden: Hanfanbauer aus dem Saarland müssen ins Gefängnis
Schöffengericht glaubt Angeklagten nicht, dass Cannabispflanzen nur zum Eigenbedarf angepflanzt wurden
Cannabis leaf isolated on white background Aleksandrs Jermakovics. Aleksandrs Jermakovi - Fotolia
Idar-Oberstein. Zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilte das Schöffengericht Idar-Oberstein unter Vorsitz von Richter Marcel Oberländer zwei Männer im Alter von 29 und 30 Jahren aus dem Saarland, die in einem Wald bei Hoppstädten-Weiersbach eine Hanfplantage angelegt hatten. 64 Pflanzen beschlagnahmte die Polizei, die Gesamtmenge von gut acht Kilogramm Marihuana mit einem Gehalt von etwa 345 Gramm THC war mehr als 45-Fache des Grenzwertes zu einer „nicht geringen Menge“, bei der die Mindeststrafe grundsätzlich bei einem Jahr liegt. Beide Angeklagten erklärten den Anbau mit Eigenbedarf.
Der 29-Jährige, der vor einigen Jahren einen schweren Autounfall erlitten hatte, gab an, aus den Pflanzen Cannabisöl gewinnen zu wollen, um es äußerlich gegen seine aus dem Unfall resultierenden Rückenschmerzen anzuwenden, die psychiatrisch-forensische Gutachterin hatte am ersten Prozesstag bestätigt, dass dies bei seinem Krankheitsbild zur Vermeidung der Abhängigkeit von opiathaltigen Medikamenten ein durchaus sinnvolles Mittel sein könne.