Kreis Birkenfeld. Am königlich bayerischen Amtsgericht – eine TV-Serie, an die sich die Älteren unter den Lesern noch erinnern werden – hätte diese kuriose Geschichte wohl den Titel „Die Handtaschen-Affäre“ getragen. Am Amtsgericht Idar-Oberstein verzichtete Strafrichter Philipp Schneider auf solche Begrifflichkeiten, musste aber dennoch ebenso wie Staatsanwalt Udo Wohlleben einige Male tief durchatmen. Dem Angeklagten, der ohne Anwalt und recht forsch auftrat, wurde Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl zur Last gelegt.
Aktualisiert am 20. Dezember 2017 17:01 Uhr
Von unserer Redakteurin Vera Müller
So soll der 50-Jährige einer Frau am 30. Oktober 2016 (Halloween) in einer Baumholderer Gaststätte die Handtasche samt Geldbeutel entwendet und in seinen Rucksack gesteckt haben. Nachdem die Geschädigte und zwei weitere Zeuginnen den Vorfall registriert hatten und auf ihn einsprachen, erlaubte er einer der Frauen, die Tasche aus seinem Rucksack zu nehmen.