SGD Nord hat entschieden
Grundwasserentnahme durch Sprudelbetriebe unzulässig
Eine der Entnahmestelle mitten im Nationalpark in unmittelbarer Nähe des Börfinkgrabens
Eine der Entnahmestelle mitten im Nationalpark in unmittelbarer Nähe des Börfinkgrabens
Thomas Brodbeck

Die Freude bei Umweltschutzgruppen angesichts des Etappensiegs ist groß. Doch die Unternehmen wollen gegen die Entscheidung klagen.

Lesezeit 1 Minute
Die Umweltaufsichtsbehörde SGD Nord hat wegen der fehlenden Mitwirkung der Sprudelbetriebe am Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) den Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnt.

Ressort und Schlagwörter

Nahe-ZeitungUmwelt

Top-News aus der Region