Eine der Entnahmestelle mitten im Nationalpark in unmittelbarer Nähe des Börfinkgrabens Thomas Brodbeck
Die Freude bei Umweltschutzgruppen angesichts des Etappensiegs ist groß. Doch die Unternehmen wollen gegen die Entscheidung klagen.
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Die Umweltaufsichtsbehörde SGD Nord hat wegen der fehlenden Mitwirkung der Sprudelbetriebe am Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) den Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnt.