Campingplatzbetreiber im Kreis kritisieren Auflagen des Landes bei der Wiedereröffnung - Hochbetrieb auf dem Höhenblick
Großer Unmut über Ungleichbehandlung: Campingplatzbetreiber im Kreis kritisieren Auflagen des Landes bei Wiedereröffnung
Bei aller Erleichterung über das Ende der Corona-Zwangspause gibt es für Ingrid Schüller vom Campingpark Waldwiesen in Birkenfeld und ihre Kollegen im Nationalparkkreis auch Grund zum Ärger. Denn die Gäste dürfen noch immer nicht die Sanitäreinrichtungen nutzen.
Reiner Drumm

Kreis Birkenfeld. Hochbetrieb hier, Frust über hinderliche Regelungen bei der Wiedereröffnung dort: Die NZ hat bei den Inhabern von Camping- und Wohnmobilstellplätzen im Nationalparkkreis nachgefragt, wie bei ihnen der Saisonstart am verlängerten Fronleichnamswochenende ausgefallen ist. Nachdem auch im Birkenfelder Land die Sieben-Tage-Inzidenz stark gesunken und die Regelungen der Bundesnotbremse aufgehoben werden konnten, sind dort seit dem 31. Mai wieder touristische Übernachtungen möglich. Doch was die damit verbundenen Auflagen angeht, liegt vor allem für die Betreiber von Campingplätzen der Teufel im Detail.

Die aktuelle 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht nämlich vor, dass dort sanitäre Anlagen und andere Gemeinschaftseinrichtungen weiterhin nicht genutzt werden dürfen und geschlossen bleiben müssen. Wer also nicht autark ist und kein entsprechend ausgestattetes Wohnmobil beziehungsweise Wohnwagen besitzt, kann während des Aufenthalts auf einem Campingplatz keine Toilette aufsuchen. Auch Duschen ist verboten – übrigens im Unterschied zu Campingplätzen im benachbarten Saarland wie am Bostalsee.

Diese spezielle rheinland-pfälzische Regelung kann Timo Koch vom Campingplatz Harfenmühle bei Mörschied nicht nachvollziehen. „Toiletten in Supermärkten, Freizeitparks, in Freibädern und in Saunabetrieben dürfen geöffnet werden. Ebenso ist es erlaubt, die Toiletten in unserem Restaurant für unsere Restaurantgäste zu öffnen, aber unsere Sanitäranlagen müssen geschlossen bleiben“, wundert sich Koch. Erbost fügt er hinzu: „Ich behaupte, dass die Hygienekonzepte und Reinigungsintervalle auf Campingplätzen mindestens gleichwertig mit denen der oben genannten sind.“

Die Kontaktnachverfolgung sei auf dem Campingplatz genauso gewährleistet wie in einem Restaurant. Als Kurzurlauber – wenn man nur zwei bis vier Tage unterwegs ist – könne man sich ja noch behelfen. „Aber Gäste, die länger bleiben wollen und die Sanitäranlagen nicht nutzen können, stornieren oder buchen erst gar nicht“, betont der Campingplatzbetreiber. Die unsichere Lage mache sich stark bemerkbar. „Für Juni haben bei uns sehr wenige Gäste gebucht. Selbst im Juli sieht es noch sehr schwach aus.“

Nachteil gegenüber Freibädern

Auch Ingrid Schüller, Inhaberin des Campingparks Waldwiesen vor den Toren der Kreisstadt, sieht eine klare Ungleichbehandlung beispielsweise gegenüber Freizeitparks und Freibädern, in denen die Sanitäreinrichtungen geöffnet sind. „Die Nutzung dieser Einrichtungen muss auch bei uns auf den Campingplätzen möglich sein. Das lässt sich sicher so regeln, dass alles Corona-konform abläuft und die Hygienebestimmungen eingehalten werden“, betont Schüller. Sie weist zudem darauf hin, dass sich bei Campingurlaub naturgemäß praktisch alles draußen an der frischen Luft abspielt und demzufolge das Infektionsrisiko minimal sei.

Über das verlängerte Wochenende sei der Viersterneplatz zwar recht gut belegt gewesen, „es hat aber auch viele Stornierungen gegeben, weil wir die Toiletten und Duschen nicht öffnen durften. Wie soll unter solchen Bedingungen beispielsweise eine Familie anreisen, die bei uns zelten will?“, fragt Schüller. Bei aller Erleichterung darüber, dass die monatelange Zwangspause nun endlich beendet ist, müsse das Land seine aktuellen Regelungen dringend überarbeiten und verbessern, sagt die Campingplatzinhaberin. „Im Moment ist alles noch ein heilloses Durcheinander. Die Auflagen sind unverständlich, unlogisch und realitätsfremd. Ich erwarte von der Politik, dass sie uns nicht torpediert, sondern dabei hilft, wieder auf die Beine zu kommen“, so Schüller.

Deutlich zufriedener zeigt sich Walter Grün über die aktuelle Entwicklung. Er ist Inhaber des Wohnmobilstellplatzes Höhenblick bei Oberbrombach. Vorteil für ihn: Seine Besucherklientel ist von den Corona-Auflagen des Landes nicht betroffen, da Wohnmobile in der Regel über eigene WCs und Nasszellen verfügen. Ein Sanitärhaus gibt es deshalb auf dem Höhenblick ohnehin nicht. Nur die große Grillhütte zum geselligen Beisammensein darf derzeit nicht benutzt werden.

Ansturm der Wohnmobilisten

75 Stellplätze gibt es auf dem Oberbrombacher Platz insgesamt. „Über das verlängerte Wochenende war es bei uns rappelvoll. So einen Ansturm haben wir bisher noch nie erlebt“, resümiert Grün. Eigentlich hätte man die doppelte Anzahl an Wohnmobilisten empfangen können, wenn das die Kapazität des Geländes zugelassen hätte. „So mussten wir etwa 75 Leuten, die bei uns angefragt hatten, leider absagen“, berichtet der Höhenblick-Chef.

An Ostern und an den Maifeiertagen war der Platz Lockdown-bedingt zwar noch geschlossen, sodass diese Garanten für Hochbetrieb ausgefallen sind, dennoch ist Grün optimistisch, dass diese Saison ähnlich wie das erste Pandemiejahr 2020 ablaufen wird. „Damals sind wir trotz zweimonatiger Schließung noch mit einem blauem Auge davongekommen. Ich hoffe, dass das auch diesmal der Fall sein wird“, betont der Inhaber des Höhenblick. Er verweist darauf, dass Camping- und Wohnmobilurlaub generell boomt. Grün setzt zudem auf einen guten Sommer und berichtet von einer Beobachtung, die für seinen Betrieb wirtschaftlich vorteilhaft ist. „Auffällig ist bei den Buchungen, dass viele Gäste nun länger bleiben wollen. Bisher hatten wir meist Aufenthalte für zwei Tage am Wochenende. Nun sind aber immer mehr Leute daran interessiert, drei oder mehr Tage zu bleiben. Auch die Anfragen für Besuche in der Woche haben zugenommen“, so Grün.

Von Axel Munsteiner und Andreas Nitsch

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