Koblenzer Gericht lehnt Nabu-Beschwerde ab
Gerichtsurteil: Birkenfelder Windrad darf sich weiterdrehen
Seit Jahren ein Zankapfel: die drei Windkraftanlagen im Westen der Kreisstadt Foto: Reiner Drumm (Archiv)
Reiner Drumm

Kreis Birkenfeld. Nächste Runde im nun schon jahrelangen juristischen Gezerre um die Windräder im Birkenfelder Stadtwald. Eine der insgesamt drei Anlagen der Firma Geres Group (Frankfurt), die bereits 2013 aufgestellt wurde und seit Ende Mai 2020 wieder eine Betriebsgenehmigung hat, darf sich vorerst weiterdrehen. Ob die beiden anderen, seit November 2017 stillgelegten weißen Mühlen wieder ans Netz gehen können, ist weiterhin offen.

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In einem Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz mit seinem Beschuss (Aktenzeichen 1 B 11505/20. OVG) vor wenigen Tagen eine Beschwerde des Naturschutzbunds (Nabu) Rheinland-Pfalz zurückgewiesen und damit eine Entscheidung der Vorgängerinstanz – des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz – vom 17.

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