Kammer ist überzeugt, dass er die Bluttat in Birkenfeld begangen hat, geht aber von einem "vorsätzlichen Vollrausch" aus
Gericht urteilt milde: Grieche ist schuld am Tod eines Birkenfelders, aber auch schuldunfähig
In diesem Haus in der Birkenfelder Achtstraße wurde am 22. Dezember 2021 ein 56-Jähriger mit zwei Messerstichen getötet. Nach einem langwierigen Prozess hat das Bad Kreuznacher Landgericht nun keinen Zweifel mehr daran, dass ein 43-jähriger Grieche die Bluttat begangen hat. Foto: Axel Munsteiner (Archiv)
Axel Munsteiner

Der in vielerlei Hinsicht ungewöhnliche Prozess zum Mord von Birkenfeld ist beendet: Die Erste Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach hat den angeklagten Griechen am Montag zu einer vergleichsweise milden Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Man zweifle nicht daran, dass er einen 56-Jährigen am 22. Dezember 2021 in dessen Wohnung in der Achtstraße mit zwei Messerstichen getötet hat, betonte die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz. Anders als die Staatsanwaltschaft aber geht die Kammer von einem „vorsätzlichen Vollrausch“ und damit einer Schuldunfähigkeit des 43-Jährigen aus.

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