Verwaltungsgericht hat Eilantrag abgewiesen
Gericht: Nachtfahrverbot zu den Sonnenhöfen ist rechtens
Stark belastet durch Lkw-Verkehr sind die Anwohner im Wohnbereich Bein in Weierbach. Immerhin bleibt nun das Nachtfahrverbot bestehen. Manfred Greber​

Idar-Oberstein. Im Verwaltungsrechtsstreit mit der Entsorgungsfirma Huhn hat die Stadt Idar-Oberstein einen vorläufigen Teilerfolg erzielt. Der Eilantrag des Unternehmens, der darauf abzielte, die von der Stadt verfügte nächtliche Sperrung der Straßen im Wohngebiet Bein/Obere Kirchstraße in Weierbach für Lastwagen über 3,5 Tonnen wieder aufzuheben, wurde vom Gericht abschlägig beschieden. Die entsprechende Entscheidung ist beiden Parteien am Donnerstag zugegangen. Die Veröffentlichung steht noch aus.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Antrag mit Beschluss vom 14. November abgelehnt. „Das bedeutet, dass die Stadt das Nachtfahrverbot zu Recht angeordnet und dieses Bestand hat“, sagte Oberbürgermeister Frank Frühauf in einer ersten Reaktion am Freitag.

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