Mann soll geistig behindertes Mädchen 17-mal missbraucht haben - Neue Verhandlung am Landgericht Bad Kreuznach: Geistig behindertes Kind missbraucht – Bundesgerichtshof hebt Urteil auf
Mann soll geistig behindertes Mädchen 17-mal missbraucht haben - Neue Verhandlung am Landgericht Bad Kreuznach
Geistig behindertes Kind missbraucht – Bundesgerichtshof hebt Urteil auf
Fünfeinhalb Jahre Haft hatte das Landgericht Bad Kreuznach als Urteil verhängt. Nun wird der Fall neu aufgerollt. Foto: dpa
Bad Kreuznach/VG Herrstein-Rhaunen. Nachdem das Landgericht Bad Kreuznach einen 65-jährigen Mann aus der VG Herrstein-Rhaunen vor einem Jahr wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte, hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil teilweise aufgehoben.
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Nun muss der Fall an einer anderen Strafkammer des Landgerichts erneut verhandelt werden. Prozessauftakt ist am Donnerstag, 24. März.
Wegen 17 Fällen von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen muss sich der Angeklagte verantworten.