Ab dem kommenden Schuljahr erhalten Eltern von Kindern im Grundschulalter sukzessive einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Kinder ganztägig betreut werden. Der Anspruch umfasst acht Stunden Betreuung an den Werktagen inklusive der Unterrichtszeiten und gilt auch während der Schulferien. Die Stadt Idar-Oberstein stellt sich darauf ein. Bernd Weißbrod. picture alliance/dpa
Die Stadt Idar-Oberstein muss den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern umsetzen – erstmals in den Herbstferien 2026. Darüber hinaus müssen Freitagnachmittage abgedeckt werden: keine einfache Aufgabe.
Lesezeit 3 Minuten
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auch in den Ferien und an Freitagnachmittagen rückt näher: Ab dem kommenden Schuljahr erhalten Eltern von Kindern im Grundschulalter sukzessive einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Kinder ganztägig betreut werden.